Pressemitteilung
Asylstatistik August 2022 - Staatssekretariat für Migration SEM

Staatssekretariat für Migration SEM

20.09.2022, Bern-Wabern - Im August 2022 wurden in der Schweiz 2046 Asylgesuche registriert, 262 mehr als im Vormonat (+14,7 %). Gegenüber August 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 490 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im August wurde zudem 2829 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im August ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 557 Gesuchen (107 mehr als im Juli), die Türkei (371 Gesuche; -2), Eritrea (184 Gesuche; +20), Algerien (143 Gesuche; +35) und Syrien (96 Gesuche; +14).

Von den 2046 im August gestellten Gesuchen waren 1695 Primärgesuche (Juli 2022: 1441 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im August 2022 waren: Afghanistan (534, +105), die Türkei (304, -10), Algerien (140, +34) sowie Georgien (90, +28) und Syrien (63, +18). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im August 2022 insgesamt 1558 Asylgesuche: Es wurden 492 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 314 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 373 Personen erhielten Asyl und 485 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 509 auf 6872 zu.

Im August haben 1293 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 767 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 110 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 265 Personen ersucht und 28 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen in die Schweiz wurden im März 2022 die Einreisen im Rahmen des Resettlement-Programms 2022/23 temporär ausgesetzt. Im August 2022 sind acht Personen aus dringenden medizinischen Gründen im Rahmen des Resettlement-Programms in die Schweiz eingereist. Ab Ende September 2022 sind mit der Wiederaufnahme des regulären Resettlement-Betriebs wieder wöchentlich Einreisen geplant.

Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.

Im August registrierten sich in der Folge 3036 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2829 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 102 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 1964 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1195 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Das SEM weist diese Zahlen neu täglich auf seinem Twitteraccount @semigration aus. Per Ende August waren insgesamt 58 810 Personen im Besitz des Schutzstatus S.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

20.09.2022 | von Staatssekretariat für Migration SEM

--- ENDE Pressemitteilung Asylstatistik August 2022 - Staatssekretariat für Migration SEM ---

Über Staatssekretariat für Migration SEM

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft




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