Pressemitteilung
Bundesrat gibt Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Auftrag

30.09.2022, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) zu erarbeiten. Zudem hat er beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht-finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Das FinfraG regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel. Es ist seit Januar 2016 in Kraft. Wie vom Bundesrat bereits vor dem Inkrafttreten angekündigt, hat das EFD nun das FinfraG einer generellen Überprüfung unterzogen und einen Bericht verfasst.
Darin kommt das EFD zum Schluss, dass sich das FinfraG seit seinem Inkrafttreten 2016 mehrheitlich bewährt hat. In einzelnen Bereichen wurde aber Handlungsbedarf identifiziert. Angesichts der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht wurden, sowie der nationalen und internationalen Entwicklungen, sollen Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter gestärkt werden. Darauf basierend hat der Bundesrat das EFD nun beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
Anlässlich seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Bundesrat entschieden, die im Gesetz vorgesehene Meldepflicht von Derivatetransaktionen für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien (zum Beispiel Industriefirmen) wiederum per Verordnungsanpassung zu verschieben. Sie tritt erst per 1. Januar 2028 in Kraft, bis ein Entscheid des Parlaments vorliegt. Damit schafft der Bundesrat Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Die bereits geltenden Meldepflichten für andere Marktteilnehmer bleiben unberührt.
Medienkontakt:
Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
058 462 46 16
info@sif.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat gibt Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Auftrag ---
Über Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vertritt die Interessen der Schweiz in Finanz-, Währungs- und Steuerfragen sowohl gegenüber Partnerländern als auch in den zuständigen internationalen Gremien.
Es engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über einen sicheren, wettbewerbsfähigen und weltweit anerkannten Finanz- und Unternehmensstandort verfügt. Das Staatssekretariat ist zudem zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrats.
Quellen:



Offizieller News-Partner:









TOP NEWS - powered by Help.ch |
Überleben in der Welt der Extreme: neue Sonderausstellung Gipfelstürmer und Schlafmützen - Tiere und Pflanzen im Gebirge Naturmuseum St.Gallen, 02.10.2023 Schweizer Luftwaffe beteiligt sich an internationaler Luftoperationsübung in Italien Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS, 02.10.2023 FHNW lanciert europaweit einzigartigen Masterstudiengang in Sustainable Business Development Fachhochschule Nordwestschweiz, 02.10.2023 |
Aktueller Jackpot: