Pressemitteilung
GastroSuisse - Für eine BVG-Reform, aber nicht zu jedem Preis

GastroSuisse

17.03.2023, Zürich (ots) - National- und Ständerat haben sich geeinigt: In Zukunft sollen 80 Prozent des AHV- Jahreslohnes versichert werden und die Eintrittsschwelle für die BVG-Pflicht sinkt auf einen Jahreslohn von 19 845 Franken. GastroSuisse bedauert diesen Entscheid. Er führt zu massiven Mehrkosten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende aus dem Gastgewerbe.

Die heute beschlossene Reform der zweiten Säule weist kein ausgewogenes Kosten-Nutzen- Verhältnis für Arbeitnehmende und Arbeitgebende auf. "Die Mehrkosten für unsere Verbandsmitglieder und ihre versicherten Mitarbeitenden sind mit rund 250 Millionen Franken viel zu hoch", bilanziert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier. GastroSuisse hält eine Reform der zweiten Säule für unverzichtbar und hat sich bis zum Ende der Beratung für einen tragbaren Kompromiss eingesetzt. "Das Parlament hat den Bogen jedoch überspannt. In einer allfälligen Abstimmung wird die vorliegende BVG-Reform so kaum mehrheitsfähig sein", befürchtet Casimir Platzer. Die eidgenössischen Räte haben sich in der Frühjahrssession darauf geeinigt, den fixen Koordinationsabzug abzuschaffen. Stattdessen sollen in Zukunft 80 Prozent des jeweiligen AHV-Jahreslohnes versichert werden. Die Eintrittsschwelle für die BVG-Pflicht liegt neu bei einem Jahreslohn von 19 845 Franken.

Bis zum Schluss Kompromissbereitschaft signalisiert

GastroSuisse ist es ein Anliegen, das Rentenniveau der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten, Teilzeitbeschäftigte stärker zu versichern und gleichzeitig die zweite Säule zu stabilisieren. Deshalb zeigte sich der Verband bis zuletzt bereit, einen tragfähigen Kompromiss zu unterstützen. Die von GastroSuisse und seinen Allianzpartnern präsentierten Vorschläge sind im vorliegenden parlamentarischen Beschluss leider nur ansatzweise berücksichtigt. Die BVG-Reform stabilisiert zwar die zweite Säule und versichert mehr Teilzeitbeschäftigte und Personen mit mehreren Arbeitgebern. Der vom Parlament festgelegte Preis liegt jedoch weit jenseits dessen, was für das Gastgewerbe tragbar gewesen wäre. Die erhöhten Lohnabzüge führen am Ende des Monats auch zu einer Lücke im Haushaltsbudget der Beschäftigten.

Der Vorstand von GastroSuisse wird die Position zur vorliegenden BVG-Reform eingehend beraten, sobald feststeht, dass die Stimmbevölkerung im nächsten Jahr über ein Referendum abstimmen wird.

Pressekontakt:
GastroSuisse
Casimir Platzer | Präsident
Telefon 044 377 53 53
communication@gastrosuisse.ch

17.03.2023 | von GastroSuisse

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