Pressemitteilung
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen

Eidg. Finanzverwaltung EFV

19.09.2023, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und einer Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation und die Investitionsfähigkeit der SBB stärken sowie die Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. Sie tragen zudem dazu bei, die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und folglich den Infrastrukturausbau sicherzustellen. neben frühen Arbeiten und unveröffentlichten Texten auch Entwürfe und Rechercheunterlagen sowie Reden und Dokumente zu seiner vielfältigen Kulturarbeit.

Die finanzielle Situation und das Verschuldungsniveau der SBB geben trotz ihrer gesunden Bilanzstruktur und der Verbesserung der Geschäftsergebnisse seit Aufhebung der Covid-19- Massnahmen weiterhin Anlass zur Besorgnis. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang mehrere Massnahmen für eine nachhaltige Finanzierung der SBB beschlossen (siehe Medienmitteilungen vom 17. Dezember 2021 und vom 19. Oktober 2022). Auf dieser Grundlage wurde am 16. Dezember 2022 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Gesetzesvorlage hatte zum Ziel, die Investitionsfähigkeit der SBB zu stärken und deren Finanzierung durch den Bund zu klären. Zudem ging es darum, den Ausbau der Bahninfrastruktur durch eine ausreichende Liquiditätsversorgung des BIF sicherzustellen.

Drei Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB Die angestrebte finanzielle Stabilisierung der SBB stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf breiten Zuspruch und die im Vorentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Grossteil unterstützt. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Botschaft drei Massnahmen, die Änderungen am SBBG und am SVAG erfordern:

Finanzierung der SBB unter Einhaltung der Schuldenbremse: Der Bund gewährt der SBB seit 2004 rückzahlbare Tresoreriedarlehen zur Deckung ihres Investitionsbedarfs. Diese Darlehen werden von der Schuldenbremse nicht erfasst. Durch die Refinanzierung und die sukzessive Zunahme der Darlehen zur Finanzierung der im Verkehrsbereich notwendigen Investitionen ist die Bruttoverschuldung des Bundes jedoch um knapp 6 Milliarden Franken angestiegen. Mit der Änderung des SBBG wird das Risiko einer Umgehung der Schuldenbremse beseitigt. Ab einem bestimmten Verschuldungsniveau kann die SBB keine Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen, stattdessen muss der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen. Dies sollte Schätzungen zufolge jedoch nicht vor Ende dieses Jahrzehnts nötig sein.

Schuldenabbau durch einen einmaligen Kapitalzuschuss: Zur Umsetzung der Motion 22.3008 «Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19- Zeiten» schlägt der Bundesrat einen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken vor, dessen Höhe sich an den zwischen 2020 und 2022 erlittenen Verlusten im Fernverkehr bemisst. Dadurch reduzieren sich die Schulden der SBB und verbessert sich deren Investitionsfähigkeit. Für den einmaligen Kapitalzuschuss bedarf es einer Gesetzesänderung.

Sicherstellung der Liquidität und Reserven des BIF: Der Bundesrat möchte die Liquidität des BIF gewährleisten und damit die Finanzierung der geplanten Bahninfrastrukturprojekte sicherstellen. Er schlägt vor, den Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF einzulegen, solange dessen Reserven nicht ausreichend hoch sind. Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer von der SBB beim Bundesamt für Verkehr beantragten Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können. Der Entwurf sieht dementsprechend vor, dass der Maximalanteil des Bundes in den BIF einfliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.



Medienkontakt:

Michael Girod, Kommunikation,
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 41 41
kommunikation@efv.admin.ch

19.09.2023 | von Eidg. Finanzverwaltung EFV

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Quellen:
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