Pressemitteilung
Nachweis der orts- und quartierüblichen Mieten ermöglichen

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

20.11.2023, Die Rechtskommission des Nationalrates hat zu zwei Mietrechtsänderungen eine Vernehmlassungs- Vorlage beschlossen: Erstens soll für die Mietparteien und Gerichte der Nachweis der orts- und quartierüblichen Mietzinsen in einem Verfahren erleichtert werden. Zweitens soll die Vertragstreue bei Mietverträgen gestärkt werden. Nur wer in einer Notlage einen Mietvertrag unterschrieben hat, soll den vertraglich vereinbarten Anfangsmietzins im Nachhinein anfechten können. Der Hauseigentümerverband Schweiz unterstützt die beiden Anliegen.

Bereits vor Jahren hatten die Rechtskommissionen des National- sowie des Ständerates zwei Vorstösse von aNR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, unterstützt, welche die Behebung von Praxisproblemen in mietrechtlichen Verfahren fordern. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Rechtskommission des Nationalrates die Umsetzung der Vorstösse nun mit zwei Gesetzesvorschlägen konkret angeht.

Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten praxistauglich machen

Die Orts- oder Quartierüblichkeit der Mieten dient der Missbrauchsprüfung in einem Verfahren, beispielsweise wenn die Mietpartei den vereinbarten Anfangsmietzins im Nachhinein anficht. Vereinfachte praxistaugliche Regeln zum Nachweis der ortsüblichen Mietzinse dienen daher sowohl Mietern als auch Vermietern, Schlichtungsbehörden und Gerichten. Gemäss Gesetz gilt ein Mietzins als nicht missbräuchlich, wenn er im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mieten für vergleichbare Mietobjekte liegt. Das Gesetz legt allerdings nicht fest, wie die Orts- und Quartierüblichkeit zu bestimmen ist. Die Gerichte haben daher die Anforderungen an den Beweis der Vergleichbarkeit von Objekten generell so hoch angesetzt, dass der Beweis in der Praxis gar nicht mehr zu erbringen ist. Es gibt keinen einzigen Fall aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der letzten Jahre, wo der beweisbelasteten Partei (je nach Verfahren der Mieter oder Vermieter) der Nachweis der Orts- bzw. Quartierüblichkeit gelang. Die Orts- und Quartierüblichkeit wurde von der Rechtsprechung faktisch aus dem Gesetz gekippt. Dies ist rechtsstaatlich bedenklich und verletzt die Gewaltenteilung. Im Gesetz sollen daher praktikable Kriterien für den Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit festgelegt werden. Der Vorschlag sieht hierfür einfache Kategorien vor, um die Mietobjekte zu vergleichen. Als Alternative sollen bewährte, wissenschaftlich anerkannte statistische Erhebungen zugelassen werden.

Anfechtung des Anfangsmietzinses für Mieter in Notlage

Das Bundesgericht hatte vor einiger Zeit einen Entscheid des Obergerichts Zürich aufgehoben und festgehalten, dass der Mieter den vertraglich vereinbarten Anfangsmietzins in einem Gebiet mit sogenanntem "Wohnungsmangel" immer anfechten kann, auch wenn er selbst Gutverdiener ist und es in der Umgebung genügend andere Wohnungen zur Auswahl hatte und er folglich in keinerlei Zwangslage zum Abschluss des Mietvertrags war. Ein solcher Eingriff in die Vertragstreue geht weit über den Missbrauchsschutz hinaus und ist ungerecht. Der nun unterstützte Vorstoss verlangt daher eine gesetzliche Klarstellung: Ein Mieter - der den im Mietvertrag vereinbarten Anfangsmietzins nachträglich anfechten will, muss dartun, dass sich der sogenannte "Wohnungsmangel" auf ihn persönlich tatsächlich auswirkte. Dies lässt sich aufgrund von erfolglosen Suchbemühungen sehr einfach aufzeigen. So werden effektive Missbräuche verhindert. Wer aber ohne Not das kostenlose staatliche Verfahren "ausnutzen" will, um seinem Vertragspartner eine tiefere Gegenleistung aufzuzwingen, soll nicht geschützt werden.

Der HEV Schweiz wird sich in der Vernehmlassung für einen praxistauglichen Missbrauchsschutz einsetzen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev- schweiz.ch

20.11.2023 | von HEV Hauseigentümerverband Schweiz

--- ENDE Pressemitteilung Nachweis der orts- und quartierüblichen Mieten ermöglichen ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


News Abo

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

W.O.W. - 365 Tage world of wonders Lenzerheide Lenzerheide Bergbahnen AG, 21.11.2025

Vier Sprachen, ein Lied: Die SRG bringt Schweizer Jugendchöre gemeinsam auf die Bühne Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, 21.11.2025

«Littering in der Schweiz nimmt ab, sorgt aber vermehrt für Unmut» Verein IGSU, 21.11.2025

NEWSTICKER - 23.11.2025
16:32 Uhr 20min
Überrascht GC gegen den FC Basel? »

16:32 Uhr Espace Wirtschaft
Geldberater zum Anlegen im Alter: Erträge im Alter: Setzen Sie auf diese Aktien »

16:21 Uhr SRF
Schweizer Forscher in Belém – Auf den Spuren Göldis und Hubers im Amazonas-Delta »

15:28 Uhr Blick.ch
Sawiris' Resort als Prestigeobjekt: Liftkampf in Andermatt »

10:21 Uhr NZZ
Weinflecken, süffige Drinks und viel Nervosität: An Bord des Flugzeugs, das die Ehre der Swiss retten muss »

13:01 Uhr SNB Medienmitteilungen
2025-11-21 - Zweiter Runder Tisch zum Thema Bargeld »

09:22 Uhr Computerworld
SAP und KMU – geht das? Ja, sagt Alexander Fleischer von SAP Schweiz »

4
6
18
25
36
42
1
Nächster Jackpot: CHF 5'000'000

17
19
29
35
48
5
9
Nächster Jackpot: CHF 151'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'006'018