Pressemitteilung
Ab 1. Dezember wählen: die neue E-Vignette oder herkömmliche Klebevignette

Touring Club Suisse (TCS)

20.11.2023, Die Vignette 2024 ist ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Die meisten Fahrzeugführenden wählen jetzt zum ersten Mal zwischen Klebevignette oder der neuen E-Vignette, die im August dieses Jahres eingeführt wurde. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.

Auch wenn die E-Vignette bereits im August dieses Jahres eingeführt wurde, wird das Thema für die Meisten erst zum Jahreswechsel aktuell. Fahrzeugführende können jetzt wählen, ob sie für die Benutzung der Autobahnen eine Klebevignette oder die digitale Variante verwenden wollen. Die Vignette 2024 ist (als Klebevignette oder E-Vignette) ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.

Vorteil E-Vignette

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.

Der TCS empfiehlt, die E- Vignette ausschliesslich über das Webportal "Via" unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis. Beim Kauf sind im Formular die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das Kontrollschild einzugeben. Weiter kann gewählt werden, ob die Registrierung öffentlich einsehbar ist. "Öffentlich einsehbar" wählen vorzugsweise Personen, die ein Fahrzeug teilen (Mietfahrzeuge, Carsharing). So kann auf dem Portal abgefragt werden, ob für das betreffende Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wird die Option nicht ausgewählt, ergibt die Abfrage kein Resultat.

Die ersten Nutzer dürften ausländische Touristen auf der Durchreise gegen Süden gewesen sein. Auch Besitzerinnen von Motorrädern, Anhängern oder Oldtimern konnten schon von der elektronischen Vignette profitieren. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist allerdings nicht möglich.

Vorgaben für die Klebevignette unverändert

Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.

Unverändert bleibt die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.

Pressekontakt:

Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS

Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch

pressetcs.ch | flickr.com

20.11.2023 | von Touring Club Suisse (TCS)

--- ENDE Pressemitteilung Ab 1. Dezember wählen: die neue E-Vignette oder herkömmliche Klebevignette ---

Über Touring Club Suisse (TCS)

Seit seiner Gründung 1896 in Genf steht der Touring Club Schweiz im Dienst der Schweizer Bevölkerung. Er engagiert sich für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Selbstbestimmung in der persönlichen Mobilität, politisch wie auch gesellschaftlich. Mit über 2000 Mitarbeitenden und 23 regionalen Sektionen bietet der grösste Mobilitätsclub der Schweiz seinen über 1,6 Millionen Mitgliedern eine breite Palette von Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit und Freizeitaktivitäten an.

Alle 70 Sekunden erfolgt eine Hilfeleistung. 200 Patrouilleure sind jährlich mit etwa 361'000 Einsätzen auf Schweizer Strassen unterwegs und ermöglichen in mehr als 80 % der Fälle eine sofortige Weiterfahrt. Die ETI-Zentrale organisiert jährlich etwa 63'000 Hilfeleistungen, darunter 3500 medizinische Abklärungen und über 1300 Repatriierungen. TCS Ambulance ist der grösste private Akteur für Rettungsdienst und Krankentransport in der Schweiz mit 400 Mitarbeitenden, 22 Logistikbasen und rund 45'000 Einsätzen pro Jahr. Die Rechtsschutz-Büros bearbeiten 52'000 Fälle und geben rund 10’000 Rechtsauskünfte.

Seit 1908 setzt sich der TCS ein für mehr Sicherheit in der Mobilität – möglich dank der Mitgliedschaft. Er entwickelt Lehrmittel, Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen, testet Mobilitätsinfrastrukturen und berät Behörden. Der TCS verteilt jedes Jahr rund 115'000 Leuchtgürtel und 90'000 Leuchtwesten an Kinder, damit auch ihre Mobilität sicher ist. 42’000 Teilnehmende zur Aus- und Weiterbildung zählen die Fahrzentren in allen Kategorien von Fahrzeugen jährlich.

Mit 32 Plätzen und rund 900'000 Logiernächten ist der TCS auch der grösste Campinganbieter der Schweiz. Die Mobilitätsakademie des TCS beforscht und gestaltet die Transformationen im Verkehr, wie die vertikale Mobilität der Drohnen oder die geteilte Mobilität, etwa mit den 400 elektrischen Lastenvelos «carvelo» und 43’000 Nutzenden. Der TCS ist Mitunterzeichner der Roadmap Elektromobilität 2025.


Quellen:
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