Pressemitteilung
Swisstransplant: Anstieg der Organspenden und Transplantationen

Swisstransplant

02.05.2024, Bern (ots) - 2023 gab es in der Schweiz so viele Organspenden von Verstorbenen und transplantierte Personen wie noch nie. Dies trotz hoher Ablehnungsrate durch die Angehörigen bei oftmals unbekanntem Willen der verstorbenen Person.

Der Fokus bei jeder Patientin und jedem Patienten auf der Intensivstation liegt auf der Rettung des Lebens. Ist dies aussichtslos, gilt es, das Sterben entlang den Wünschen der betroffenen Person zu gestalten. Beinhalten die Wünsche die Spende der eigenen Organe oder der Gewebe, wird diese Möglichkeit nach medizinischen Richtlinien geprüft. Im 2023 ermöglichte dieser erkannte Wunsch und die entsprechenden medizinischen Voraussetzungen, dass 200 Personen ihre Organe spenden konnten. 675 Personen auf der Warteliste erhielten 2023 ein dringend benötigtes Organ.

PD Dr. Franz Immer, Direktor Swisstransplant und Facharzt für Herzchirurgie FMH: "Transplantierte Menschen empfinden eine grosse Dankbarkeit für ihre Organspenderin oder ihren Organspender. Oft feiern sie den Tag der Transplantation als 2. Geburtstag." Er betont die wichtige Rolle der Fachleute auf den Intensivstationen und in den Transplantationszentren. "Die hohe Professionalität ist beeindruckend", betont Immer. Innovationen im Bereich der Technik und Digitalisierung hätten die Intensivstationen zudem unterstützt, massgeblich sei aber das grosse Engagement der Top- Fachleute in den Schweizer Spitälern für ihre Patienten und Patienten.

Viele Organspenden trotz hoher Ablehnungsrate

2023 meldeten die 73 Detektionsspitäler an Swisstransplant 225 Personen für die Evaluation einer Organspende nach dem Tod. 225 Familien sagten, im Sinn der verstorbenen Person, Ja zur Organspende. Diese Zahl ist hoch, beachtet man die Ablehnungsrate von 58 Prozent. 200 von ihnen wurden effektiv Organspenderinnen und Organspenden. Bei 25 Verstorbenen konnten letztendlich keine Organe zugeteilt werden.

Jährlich gibt es in der Schweiz rund 70'000 Todesfälle. Davon sterben knapp 4'000 Menschen im Spital auf der Intensivstation. In rund 700 Fällen findet ein Angehörigengespräch mit der Frage nach einer Organspende, weit über 2'000-mal mit der Frage nach einer Augenhornhautspende statt. Im Jahr 2023 waren die Todesursachen der 200 Organspenderinnen und Organspendern in 83 Fällen Sauerstoffmangel, in 82 Fällen eine Hirnblutung oder ein Hirnschlag, in 30 Fällen ein Schädel-Hirn- Trauma und in den restlichen 5 Fällen eine andere Ursache.

Organspende heute und in Zukunft freiwillig

Bei der Organspende steht der Wille der verstorbenen Person im Vordergrund. Wenn der Entscheid nicht bekannt ist, liegt es an den Angehörigen, in der schwierigen und belastenden Trauersituation bei einem meist unerwarteten Todesfall im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person einen Entscheid zu fällen. Die Angehörigen werden zurzeit und auch in Zukunft in jedem Fall miteinbezogen. Heute gilt die erweiterte Zustimmungslösung, die erweiterte Widerspruchslösung, die die Stimmbevölkerung im Mai 2022 angenommen hat, trat noch nicht in Kraft. Bei beiden Systemen ist die Organspende freiwillig.


Kontakt für Medienanfragen:

PD Dr. Franz Immer
Direktor Swisstransplant
Facharzt für Herzchirurgie FMH
T +41 58 123 80 00
media@swisstransplant.org

02.05.2024 | von Swisstransplant

--- ENDE Pressemitteilung Swisstransplant: Anstieg der Organspenden und Transplantationen ---

Über Swisstransplant

Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.

Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.

Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.


Quellen:
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