Pressemitteilung
SRG begrüsst die Ablehnung der Halbierungsinitiative durch den Bundesrat

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

20.06.2024, Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Halbierungsinitiative an das Parlament überwiesen. Die SRG begrüsst die Bestätigung des im November 2023 gefällten Entscheids des Bundesrats, die Halbierungsinitiative abzulehnen.

Denn eine Annahme hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot, die Programme und die regionale Verankerung der SRG. Gleichzeitig hat der Bundesrat als Gegenmassnahme entschieden, die Medienabgabe für Haushalte bis 2029 etappenweise auf 300 Franken zu senken und weitere Unternehmen von der Medienabgabe zu befreien.

Die SRG begrüsst die klare Haltung des Bundesrats gegen die Halbierungsinitiative. Und sie ist nach "No Billag" erneut bereit aufzuzeigen, welchen Wert sie mit ihrem audiovisuellen Service public für die Gesellschaft erbringt. Eine Annahme der Halbierungsinitiative würde die finanziellen Mittel der SRG etwa halbieren. Die SRG wäre mit einem so stark reduzierten Budget in ihrer heutigen dezentralen Struktur und der Vielfalt ihres Angebots nicht mehr finanzierbar. Dies wäre ein harter Schlag für die Schweizer Film-, Musik-, Kultur- und Sportbranche.

Senkung der Medienabgabe als Gegenmassnahme

Der Bundesrat hat als Gegenmassnahme zur Halbierungsinitiative eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Wie im November 2023 angekündigt, wird die Haushaltabgabe von heute 335 Franken bis 2029 in zwei Etappen auf 300 Franken pro Jahr gesenkt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 1,2 Millionen Franken werden per 2027 von der Abgabepflicht befreit.

Die SRG nimmt den Entscheid des Bundesrats zur Kenntnis. Sie hat dazu im Rahmen der Vernehmlassung im November 2023 ausführlich Stellung genommen (siehe Medienmitteilung SRG vom 20. November 2023).

Die Auswirkungen dieses Entscheids wird sie nun detailliert analysieren und die notwendigen Massnahmen in die Wege leiten. Die SRG steht damit am Anfang eines längerfristigen Prozesses. Die Haushaltabgabe wird erstmals per 2027 gesenkt. Auch die Befreiung der beiden zusätzlichen Tarifstufen bei den Unternehmen erfolgt auf diesen Zeitpunkt hin. Klar ist: Die SRG wird im Rahmen ihrer finanziellen Mittel alles dafür tun, weiterhin für alle Landesteile einen vielfältigen und qualitativ hochwertigen Service public zu gewährleisten. Als Nächstes wird das Parlament über die Halbierungsinitiative diskutieren.

Kurzfristige Kostensenkungsmassnahmen

Die SRG wird aufgrund der angespannten finanziellen Situation bereits kurzfristig Sparmassnahmen umsetzen - unabhängig von der vom Bundesrat beschlossenen Senkung der Medienabgabe. Der Grund dafür sind die rückläufigen Werbeeinnahmen und die Teuerung. Auf diese anhaltenden Entwicklungen wird die SRG bereits ab 2025 reagieren müssen.

Pressekontakt:

Medienstelle SRG SSR

Edi Estermann

medienstelle.srg@srgssr.ch
Tel. 058 136 21 21

20.06.2024 | von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.


Quellen:
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