Pressemitteilung
Wolf und Biber sollen zum Abschuss freigegeben werden - Schweizer Tierschutz STS lehnt Revision ab

Schweizer Tierschutz STS

05.07.2024, Der Schweizer Tierschutz STS lehnt die Vorlage zur Revision der Jagd- und Schutzverordnung (JSV) in weiten Teilen ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Der Revisionsentwurf wird dominiert von Eingriffsregelungen bei eigentlich geschützten Arten. So soll der Wolf quasi jagdbar und der Schutzstatus des Bibers massiv geschwächt werden.

Die Vorgaben der Bundesverfassung und des Jagdgesetzes (unter Berücksichtigung der Berner Konvention) müssen respektiert werden und der Umgang mit dem Wolf in diesem Rahmen rechtskonform bleiben. Dies bedeutet, dass der Schutz des Wolfes erhalten bleibt und er nicht zur quasi jagdbaren Art degradiert wird.

Das heisst auch, dass der Herdenschutz immer Vorrang vor Eingriffen in die Wolfspopulation hat. Abschüsse von Wölfen sind für den Schweizer Tierschutz STS nur dann zulässig,

  • wenn trotz Herdenschutzmassnahmen entweder erhebliche Schäden entstanden sind
  • oder die Regulierung von Rudeln notwendig ist, um schwere Schäden oder Gefahren abzuwenden, die trotz der getroffenen Schutzmassnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden.

Unauffällige Wolfsrudel schützen

Es muss sichergestellt werden, dass unauffällige Wolfsrudel von den Regelungen nicht betroffen sind. Rudel, die keine Schäden an fachgerecht geschützten Herden verursachen und nicht durch aktive Annäherung an den Menschen auffallen, müssen geschützt werden. Nur so können sie das von uns gewünschte Verhalten weitergeben. Zudem wird die wichtige Rolle des Wolfes im Ökosystem (natürliche Regulierung der Wildbestände, Verminderung des Wildverbisses im Wald etc.) zu wenig berücksichtigt und der Grundsatz, dass Wildtiere dort ein Lebensrecht haben, wo sie geeigneten Lebensraum vorfinden, missachtet.

Gegen Präventivabschüsse von Bibern

Strikt abzulehnen ist die geplante Aufweichung des Artenschutzes durch die vorgesehenen Einzelabschüsse von Bibern ohne Erreichung einer Schadensschwelle. Schon jetzt ist es gesetzlich möglich, in den Biberbestand einzugreifen. Eine explizite Nennung des Präventivabschusses des Bibers lehnt der STS ab. Ebenfalls ist die erlaubte Tötung von Bibervätern während der Fortpflanzungszeit dezidiert abzulehnen. Mit der Eliminierung des Familienvaters ist der Fortbestand der gesamten Biberfamilie gefährdet. Biber sind Förderer der Biodiversität und in der heutigen Zeit wichtiger denn je.

Für Verbot bleihaltiger Munition

Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die vorgeschlagene Stärkung der Wildtierkorridore sowie die Präzisierung für die Pflege verletzter Wildtiere durch Tierärztinnen und Tierärzte, die somit Rechtssicherheit erhalten.

Zusätzlich hat der STS seine langjährige Forderung nach einem Verbot von bleihaltiger Jagdmunition erneut eingegeben. Auch bleihaltiges Schrot soll mit kurzer Übergangsfrist verboten werden.

Mehr Informationen zum Herdenschutz

https://tierschutz.com/tierschutzkonform-nutztiere-vor-dem-wolf-schuetzen/

Für Rückfragen

Simon Hubacher

Schweizer Tierschutz STS

Leiter Medienstelle

Mobile +41 76 531 52 80

media@tierschutz.com

Schweizer Tierschutz STS

Dornacherstrasse 101
Postfach CH
4018 Basel
Telefon 061 365 99 99
media@tierschutz.com

05.07.2024 | von Schweizer Tierschutz STS

--- ENDE Pressemitteilung Wolf und Biber sollen zum Abschuss freigegeben werden - Schweizer Tierschutz STS lehnt Revision ab ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Tierschutz STS

1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press




Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

Weltkrebstag 2026: Die Präventionslücke in der Schweiz muss geschlossen werden MSD Merck Sharp & Dohme AG, 04.02.2026

IHI Bernex AG: massiver Stellenabbau am Schweizer Standort - Angestellte Schweiz fordert Lösungen Angestellte Schweiz, 04.02.2026

Elektroautos wieder im Vorwärtsgang Bundesamt für Statistik BFS, 04.02.2026

NEWSTICKER - 04.02.2026
20:32 Uhr Blick.ch
Grüsel onaniert in fremden Gärten und klaut Kleider in Niederönz BE: «Wir haben einen Unhold im Dorf!» »

20:22 Uhr 20min
Pizza-Eklat in der Walliserstube: Beizerin schliesst per sofort »

20:12 Uhr SRF
Mehr misshandelte Kinder – Gewalt in der Erziehung – das können Eltern dagegen tun »

18:01 Uhr NZZ
Das WEF untersucht die Epstein-Kontakte seines CEO Börge Brende »

18:01 Uhr Espace Wirtschaft
Analyse zum UBS-Ergebnis: Die UBS schwimmt im Geld, baut aber Stellen ab und klagt über Regulierung. Wie passt das zusammen? »

20
30
31
33
36
38
1
Nächster Jackpot: CHF 8'000'000

14
18
31
35
46
7
11
Nächster Jackpot: CHF 16'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'172'642