Pressemitteilung
Neuer Leitfaden zur Stärkung der Kinderrechte im Kindesschutzverfahren

08.08.2024, Die Partizipatio nsrechte von Minderjährigen in Kindesschutzverfahren stärken, dies will ein neuer Leitfaden der BFH. Er ist das Resultat eines Forschungsprojekts, für das Jugendliche und Fachpersonen befragt wurden. Das Ziel ist, Kinder und Jugendliche altersgerecht in Entscheidungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einzubeziehen. Eine wichtige Rolle fällt dabei Kinderanwält*innen, wie Kindesvertreter*innen häufig genannt werden, zu.
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Kindesvertreter*innen haben die Aufgabe, den Willen des Kindes zu vertreten und seine Rechte zu wahren, wobei sie auch das objektive Kindeswohl im Blick behalten. Die Studie der BFH zeigt, dass sich Jugendliche durch die Kindesvertretung gehört und ernst genommen fühlen. Sie erhalten dank ihr emotionale Unterstützung und Sicherheit im Verfahren, was ihr Selbstwirksamkeitserleben stärkt.
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Das folgende Beispiel illustriert das Vorgehen
Die 14-jährige Anna (Name geändert) wurde als Kleinkind massiv vernachlässigt. Als sie vier Jahre alt war, hatte die KESB eine ausserfamiliäre Platzierung veranlasst. Sie kam in eine Institution. Nach einiger Zeit hält sich Anna nicht mehr an die dortigen Regeln. Anna äussert gegenüber ihrer Beiständin den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter zu wohnen. Die Beiständin informiert die KESB darüber. Die KESB eröffnet ein Kindesschutzverfahren und setzt eine Kindesvertretung nach Art. 314 abis des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB ein. Die Kindesvertretung von Anna kann ihren starken Wunsch, wieder bei ihrer Mutter zu wohnen, mit differenzierten Argumenten an die KESB übermitteln. Die Rückkehr zur Mutter wird in Zusammenarbeit von KESB, Beiständin und Kindesvertretung sorgfältig vorbereitet und ermöglicht (vgl. auch beigelegten Vorabdruck des Artikels «Kinder stärken in Kindesschutzverfahren», erscheint am 2. September 2024 im Fachmagazin des Departements Soziale Arbeit der BFH).
Projekt und Kontakt
Der neue Leitfaden entstand aus den
Ergebnissen des Forschungsprojekts
Regina Jenzer, Dozentin Kindes- und Erwachsenenschutz,
Berner Fachhochschule
Soziale
Arbeit
Kommunikation - Mediendienst
Hallerstrasse 10
3012 Bern
Tel. +41 31 848
46 19
kommunikation.soziale-arbeit@bfh.ch
--- ENDE Pressemitteilung Neuer Leitfaden zur Stärkung der Kinderrechte im Kindesschutzverfahren ---
Über Berner Fachhochschule
Die Berner Fachhochschule setzt sich über angewandte Forschungsprojekte und innovative Bildungsangebote insbesondere in den strategischen Themenfeldern sorgende Gesellschaft (Caring Society), humane digitale Transformation und nachhaltige Entwicklung ein.
32 Bachelor- sowie 27 Masterstudiengänge, fundierte Forschung, Dienstleistungen und ein breites Weiterbildungsangebot prägen ihr Profil: praxisnah, interdisziplinär und in einem internationalen Kontext.
Die sieben Departemente sind an verschiedenen Standorten in Bern, Biel, Burgdorf und Zollikofen untergebracht. Die BFH nimmt Studierende aus der ganzen Welt auf.
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