08.08.2024, Die Partizipatio nsrechte von Minderjährigen in Kindesschutzverfahren stärken, dies will ein neuer Leitfaden
der BFH. Er ist das Resultat eines Forschungsprojekts, für das Jugendliche und Fachpersonen befragt
wurden. Das Ziel ist, Kinder und Jugendliche altersgerecht in Entscheidungen der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einzubeziehen. Eine wichtige Rolle fällt dabei Kinderanwält*innen, wie
Kindesvertreter*innen häufig genannt werden, zu.
«Der Leitfaden zur
Kindesvertretung in Verfahren der KESB bietet konkrete Empfehlungen zur Rollenklärung und
Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden und die
Partizipationsrechte der Kinder und Jugendlichen gewahrt bleiben», sagt Regina Jenzer, Co-Leiterin des
Forschungsprojekts.
Kindesvertreter*innen haben die Aufgabe, den Willen des Kindes zu vertreten
und seine Rechte zu wahren, wobei sie auch das objektive Kindeswohl im Blick behalten. Die Studie der
BFH zeigt, dass sich Jugendliche durch die Kindesvertretung gehört und ernst genommen fühlen. Sie
erhalten dank ihr emotionale Unterstützung und Sicherheit im Verfahren, was ihr
Selbstwirksamkeitserleben stärkt.
Der Leitfaden
betont die Bedeutung der kindgerechten Partizipation im Kindesschutzverfahren. Kinder sollten umfassend
informiert und in Entscheidungen einbezogen werden.
Das folgende Beispiel illustriert das
Vorgehen
Die 14-jährige Anna (Name geändert) wurde als Kleinkind massiv vernachlässigt.
Als sie vier Jahre alt war, hatte die KESB eine ausserfamiliäre Platzierung veranlasst. Sie kam in eine
Institution. Nach einiger Zeit hält sich Anna nicht mehr an die dortigen Regeln. Anna äussert gegenüber
ihrer Beiständin den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter zu wohnen. Die Beiständin informiert die KESB
darüber. Die KESB eröffnet ein Kindesschutzverfahren und setzt eine Kindesvertretung nach Art. 314 abis
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB ein. Die Kindesvertretung von Anna kann ihren starken
Wunsch, wieder bei ihrer Mutter zu wohnen, mit differenzierten Argumenten an die KESB übermitteln. Die
Rückkehr zur Mutter wird in Zusammenarbeit von KESB, Beiständin und Kindesvertretung sorgfältig
vorbereitet und ermöglicht (vgl. auch beigelegten Vorabdruck des Artikels «Kinder stärken in
Kindesschutzverfahren», erscheint am 2. September 2024 im Fachmagazin des Departements Soziale
Arbeit der BFH).
Projekt und Kontakt
Der neue Leitfaden entstand aus den
Ergebnissen des Forschungsprojekts Besserer Kindesschutz durch kindfokussierte Zusammenarbeit im KESB-
Verfahren. Dieses Projekt wurde von der Paul-Schiller-Stiftung und der BFH finanziert. Es untersuchte
Kindesschutzfälle mit eingesetzter Kindesvertretung in fünf Kantonen. Dabei führten die Forschenden
Interviews mit Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren, die zum Zeitpunkt des Verfahrens
zwischen 9 und 16 Jahre alt waren. Die Publikation mit den vollständigen Studienergebnissen erscheint
2025.
Regina Jenzer, Dozentin Kindes- und Erwachsenenschutz, regina.jenzer@bfh.ch;
Tel.: +41 31 848 36 94 steht Ihnen stellvertretend für das Autor*innen-Team des Leitfadens für weitere
Informationen oder für ein Interview zur Verfügung. Bei Interesse kann sie Ihnen auch ein Interview mit
Katja Kobel, Behördenmitglied der KESB Stadt Bern vermitteln. Katja Kobel war an der Ausarbeitung der
Handlungsempfehlungen des Leitfadens mitbeteiligt.
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