Pressemitteilung
SERAFE AG bleibt Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe
16.09.2024, Biel/Bienne - Die SERAFE AG wird auch nach 2025 die Haushaltabgabe im Radio- und Fernsehbereich für den Bund erheben. Im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der SERAFE AG am 14. September 2024 den Mandatszuschlag für die Periode 2026 bis 2034 erteilt. Ihr Angebot wies das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf.
Das UVEK hat das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe der SERAFE AG verlängert. Das Unternehmen mit Sitz in Pfäffikon (SZ) konnte mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen und unterbreitete das vorteilhafteste Angebot. Gemäss den im Pflichtenheft publizierten Kriterien erzielte die SERAFE AG mit ihrer Offerte die höchste Gesamtpunktzahl. Die Anbieterinnen hatten u.a. nachzuweisen, dass sie umfangreiche Erfahrungen im Inkassobereich, in den Bereichen Datenerhebung bzw. -schutz haben und über ein leistungsfähiges IT-System verfügen.
Entgelt
Die SERAFE AG hat für die ganze Vertragsdauer rund 158 Millionen Franken bzw. rund 17.5 Mio. Franken pro Jahr als Entschädigung offeriert (Basis gemäss Ausschreibung: 3.7 Millionen Haushalte, ohne Mehrwertsteuer). Damit liegt die Pauschalentschädigung leicht tiefer als bisher - allerdings können die Entschädigungen nicht einfach miteinander verglichen werden, da die Anforderungen des bisherigen und des neuen Pflichtenhefts nicht identisch sind. Hinzu kommen weitere Faktoren, die einen Einfluss auf die Höhe des Entgelts haben: Die Entwicklung der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte, die Höhe der Mehrwertsteuer und neu die Teuerung. Zudem müssen weitere Aufwände durch die Abgabe finanziert werden, wie zum Beispiel die Betreibungskosten und Gebühren bei Postschaltereinzahlungen.
Ausschreibung des Mandats
Die neue Mandatsdauer der SERAFE AG beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2034. Der bisherige Vertrag mit dem UVEK läuft am 31. Dezember 2025 aus. Um zu gewährleisten, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 2026 erhoben werden kann, hat das BAKOM im Auftrag des UVEK und in Zusammenarbeit mit einem externen Experten im Vergabebereich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Publikation des neuen Pflichtenheftes erfolgte am 31. Januar 2024 auf der elektronischen Plattform simap. Die SERAFE AG und ein weiteres Unternehmen hatten daraufhin fristgerecht bis zum 30. April 2024 eine Offerte abgegeben. Aus beschaffungsrechtlichen Gründen darf der Name der Konkurrentin nicht publiziert werden.
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Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
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