Pressemitteilung
Sorgfältige Prüfung von neu zugelassenen Krebsmedikamenten nicht aufs Spiel setzen

Krebsliga Schweiz

24.01.2025, Ein schneller Zugang zu innovativen Therapien kann für Krebsbetroffene lebensrettend sein. Dieser darf jedoch nicht zulasten einer sorgfältigen Wirksamkeitsprüfung und einer fairen Preisfestsetzung gehen.

Dank Innovationen sterben heute weniger Krebsbetroffene an ihrer Erkrankung. Allerdings sind neue Therapien nicht immer wirksamer als die bisherigen. Grosse Durchbrüche in der Krebsbehandlung sind selten: Laut Helsana Arzneimittelreport betreffen die meisten Neuzulassungen Modifikationen bestehender Produkte und nicht neue Wirkstoffe [1]. Diese Anpassungen können z.B. Änderungen der Verpackungsgrösse oder der Dosierungen umfassen. Darüber hinaus ergänzen neue Therapien oft bestehende Behandlungen, anstatt sie zu ersetzen.

Andere Kriterien für beschleunigte Zulassungsverfahren

Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) diskutiert demnächst das Kostendämpfungspaket 2. Innovative Substanzen, die von Swissmedic in einem beschleunigten Zulassungsverfahren zugelassen wurden, sollen dabei mit Art. 52d E-KVG direkt in eine provisorische Liste aufgenommen werden können. Dadurch müsste die Grundversicherung die Kosten für diese Arzneimittel decken, obwohl sie nicht das Standardverfahren durchlaufen haben. Im Standardverfahren belegen breit angelegte kontrollierte klinische Studien die therapeutische Wirksamkeit. Im Sonderverfahren ist diese Prüfung nicht gleichermassen gegeben. Es handelt sich um Preismodelle mit Substitutionskriterien zur Einschätzung des therapeutischen Nutzens. Bewährte Bewertungskriterien aus dem Standardverfahren wie Auslandpreisvergleich (APV) und therapeutischer Quervergleich (TQV) werden in diesen Preismodellen irrelevant.

Sorgfältige Prüfung von innovativen Arzneimitteln nicht umgehen

Die SGK-S muss sich bewusst sein, dass Substanzen, die von Swissmedic grünes Licht erhalten haben, im Rahmen des beschleunigten Zulassungsverfahrens weitere Kontrollen erfordern, da ihre Zulassung auf anderen Bewertungskriterien basiert. Daher ist es entscheidend, dass die Prüfung durch die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) nicht umgangen wird.

[1] https://reports.helsana.ch/arzneimittel2024/

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24.01.2025 | von Krebsliga Schweiz

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Über Krebsliga Schweiz

Die Krebsliga ist eine nationale gemeinnützige Organisation, die gegen Krebs kämpft und Betroffene und Angehörige unterstützt. Sie ist als Verband organisiert und konfessionell und politisch neutral. Die Krebsliga besteht aus 18 kantonalen und regionalen Ligen sowie aus der Dachorganisation, der Krebsliga Schweiz.

Krebs: heute wirkt die Krankheit nicht mehr so bedrohlich wie noch vor zehn Jahren. Die Behandlungsmöglichkeiten werden laufend besser, die Hoffnung wächst. Die Betroffenen nehmen ihr Schicksal in die Hand, und die Wirksamkeit der Krebsprävention ist unbestritten.

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