Pressemitteilung
6-Methylnikotin (6-MN): Die Schweiz darf nicht erneut beim Jugendschutz versagen

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

17.03.2025, Eine neue chemische Substanzklasse taucht auf dem europäischen Markt auf - und die Schweiz schläft einmal mehr. 6-Methylnikotin (6-MN) ist bereits in vielen Einweg-E-Zigaretten enthalten und könnte noch süchtig machender sein als herkömmliches Nikotin. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert deshalb ein rasches Verkaufsverbot, bevor sich diese Produkte in der Schweiz verbreiten. Gleichzeitig verlangt Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) vom Bundesrat rasche Antworten auf die dringendsten Fragen.

6-Methylnikotin (6-MN), auch bezeichnet als "Metatine", ist ein neues, chemisches Nikotinanalogon, das der Struktur des natürlichen Nikotins ähnelt. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz zeigt sich besorgt über das Auftreten dieses neuen Nikotinanalogons in Einweg-E-Zigaretten, insbesondere der Marke Aroma King, und Nikotinbeuteln auf dem europäischen Markt. Anders als natürliches Nikotin aus der Tabakpflanze wird 6-MN im Labor synthetisiert und ist so konzipiert, dass es die psychoaktiven Effekte von Nikotin imitiert oder sogar verstärkt. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass 6-MN noch süchtiger macht als Nikotin und langfristige Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit, das Lernen und das Gedächtnis von Jugendlichen haben kann.

Besorgniserregend sind nicht nur die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen, sondern auch die skandalösen Marketingstrategien, mit denen Produkte mit 6-MN vermarktet werden. Die Produkte werden mit irreführenden Bezeichnungen wie "NoNic" angepriesen und als vermeintlich "nikotinfreie" Alternative angeboten - oft mit dem Ziel, Jugendliche als neue Kundschaft zu gewinnen. Gleichzeitig sind sie leicht über Online-Plattformen erhältlich, oft ohne Alterskontrolle.

Interpellation fordert Antworten

Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) hat im Parlament eine Interpellation zur Regulierung von 6- Methylnikotin eingereicht. Er fordert Klarheit darüber, ob der Bundesrat die suchtgefährdenden Eigenschaften dieser Substanz kennt und ob bereits Massnahmen ergriffen wurden. Zudem stellt sich die Frage, ob 6-MN unter das Tabakproduktegesetz (TabPG) fällt - und falls nicht, ob der Bundesrat die Kompetenz hat, die Substanz nachträglich dem TabPG zu unterstellen. Falls 6-MN nicht als Nikotin gilt, ist unklar, welche gesetzlichen Regelungen für den Konsumenten- und Jugendschutz greifen. Angesichts der bis anhin juristischen und wissenschaftlichen Unklarheiten bezüglich dieser Produkte mit der neuen Nikotinart stellt Clivaz dem Bundesrat zu Recht die Frage, ob 6-Methylnikotin nicht vorsorglich ganz verboten werden sollte.

Schweiz muss 6-MN sofort verbieten

Für die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist klar: Die Industrie nutzt gezielt nikotinähnliche Substanzen wie 6-Methylnikotin, um gesetzliche Vorgaben zu umgehen und den Absatz ihrer süchtig machenden Einweg-Produkte zu sichern: "Die Industrie entwickelt immer neue Wege, um Regulierungen zu umgehen - die Schweiz aber darf beim Jugendschutz nicht erneut versagen", mahnt Luciano Ruggia, Geschäftsführer der AT Schweiz. Im Jahr 2024 hat die AT Schweiz die Präsenz illegaler Einweg-E-Zigaretten mit einem unzulässigen Höchstgehalt nikotinhaltiger Flüssigkeit sowie die Untätigkeit der Behörden mehrfach kritisiert. Noch immer werden diese Produkte trotz Inkrafttreten des TabPG am 01. Oktober 2024 im Internet verkauft.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert daher von Bundesrat und Parlament:

  • Ein sofortiges Verbot für alle Produkte mit 6-MN.

  • Eine gesetzliche Grundlage, die alle synthetischen Nikotinanaloge grundsätzlich erfasst, damit die Industrie nicht weiter bestehende Regulierungen umgehen kann.

  • Strikte Kontrollen des Onlinehandels, um den Verkauf an Minderjährige zu unterbinden.

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Nicola Imseng
nicola.imseng@at-schweiz.ch
031 599 10 30

17.03.2025 | von Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

--- ENDE Pressemitteilung 6-Methylnikotin (6-MN): Die Schweiz darf nicht erneut beim Jugendschutz versagen ---

Über Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens in der Schweiz wurde die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz AT 1973 gegründet.

Heute umfasst der Verein über 50 Kollektivmitglieder: nationale und kantonale Gesundheitsligen (z.B. die Lungenliga Schweiz, die Krebsliga Zürich), Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Gesundheitswesen sowie Kantone und Versicherungen.

Zugleich ist die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz eine Fachorganisation. Diese Doppelfunktion ermöglicht die Koordination der vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder in der Förderung des Nichtrauchens.


Quellen:
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