Pressemitteilung
Berufliche Vorsorge: Hohe Verzinsung nach gutem Anlagejahr / Förderung der Resilienz und Weiterentwicklung des Vorsorges

13.05.2025, Bern - Nach einem weiteren Jahr mit guter Anlageperformance sind die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2024 erneut angestiegen. Die durchschnittliche Netto- Vermögensperformance lag 2024 bei 7,4 % (Vorjahr: 5,2 %). Die ausgewiesenen Deckungsgrade stiegen per Ende 2024 im Durchschnitt auf 114,7 % (Vorjahr: 110,3 %). Zum Jahresende 2024 wiesen nur noch 0,8 % (Vorjahr: 7 %) der Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung auf. Von der positiven Lage profitieren auch die aktiven Versicherten. Ihre Vorsorgekapitalien wurden mit 3,76 % deutlich höher verzinst als im Vorjahr. Auch mit dem Aufbau weiterer Wertschwankungsreserven in den vergangenen zwei Jahren sind die Vorsorgeeinrichtungen angesichts der aktuellen Marktverwerfungen und geopolitischen Unsicherheiten gefordert, umsichtig zu agieren.
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat am 13. Mai 2025 die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen veröffentlicht. Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung bei Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2024.
Verbesserte Deckungsgrade dank erneut gutem Anlagejahr 2024
Die Kapitalanlagen haben sich im Jahr 2024 weiter verbessert: Sowohl die Obligationen- als auch die Aktienmärkte erzielten positive Ergebnisse. Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto- Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen lag für Einrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung bei 7,4 % (Vorjahr: 5,2 %) und für Einrichtungen mit Staatsgarantie bei 7,2 % (Vorjahr: 5,2 %).
Diese positiven Marktentwicklungen spiegeln sich auch in den Deckungsgraden wider: Die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade stiegen im Durchschnitt auf 114,7 % (Vorjahr: 110,3 %) bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung sowie auf 88,3 % (Vorjahr: 84,2 %) bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie. Ende 2024 wiesen mehr als 99 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung einen Deckungsgrad von mindestens 100 % aus (Vorjahr: 93 %).
Starke Anlagerenditen ermöglichen eine höhere Verzinsung der Altersguthaben
Aufgrund der positiven durchschnittlichen Performance im Berichtsjahr stieg auch die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens der aktiven Versicherten von 2,31 % per Ende 2023 auf 3,76 % per Ende 2024. Im Vergleich dazu lag die Jahresteuerung in der Schweiz 2024 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) bei 1,1 % (Vorjahr: 2,1 %). Ein grosser Anteil der Vorsorgekapitalien wurde im Jahr 2024 somit deutlich höher verzinst als mit dem BVG-Mindestzinssatz, der im Jahr 2024 1,25 % betrug.
Finanzielle Resilienz in einem herausfordernden Marktumfeld
Nach einem positiven Jahr 2024 haben die durch die US-Strafzölle ausgelösten Marktverwerfungen die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen in den ersten Monaten des laufenden Jahres 2025 negativ beeinflusst. Diese Verwerfungen könnten 2025 zu finanziellen Verlusten führen. Im Falle eines Negativszenarios müssten die Vorsorgeeinrichtungen auf ihre Wertschwankungsreserven zurückgreifen.
Die OAK BV hat im Rahmen ihres Schwerpunktthemas einen Anlagestresstest durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Vorsorgesystems in einem solchen Umfeld zu prüfen. Insgesamt zeigt die Analyse, dass das System per Ende 2024 gut aufgestellt ist, um auch in herausfordernden Zeiten seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Fokus auf Stabilität und Integrität in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Die OAK BV wird auch künftig ein besonderes Augenmerk auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen legen. Diese betreuen rund drei Viertel der aktiven Versicherten, verfügen teilweise über komplexe Strukturen und sind auch häufiger mit Interessenkonflikten konfrontiert. Ein weiteres Problem bei diesen Einrichtungen ist die Wettbewerbssituation: Um neue Anschlüsse zu gewinnen, müssen sie attraktiv sein und können daher dazu veranlasst werden, zu hohe finanzielle Vorteile zu gewähren, anstatt die langfristige finanzielle Stabilität zu priorisieren. Ein starkes Wachstum kann zudem zu einer Verringerung des Niveaus der Wertschwankungsreserven führen. So hat die OAK BV neue Mitteilungen zu Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen erlassen und definiert, welche Verzinsung noch nicht als Leistungsverbesserung gilt. Der Aufbau der Wertschwankungsreserven hat dabei oberste Priorität, um die langfristige finanzielle Stabilität dieser Vorsorgeeinrichtungen – insbesondere in Jahren mit negativen Marktentwicklungen – zu gewährleisten.
Weiter arbeitet die OAK BV an Weisungen zu Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, um sicherzustellen, dass Vorsorgeeinrichtungen nicht zur Durchsetzung von Eigeninteressen instrumentalisiert werden. Die Weisungen bezwecken insbesondere die Minimierung des Risikos, dass aufgrund von Interessenkonflikten nicht marktübliche Vorteile zum Nachteil der Vorsorgeeinrichtung und deren Versicherten erzielt werden. Die präventive Vermeidung solcher Konflikte trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen zu sichern und gleichzeitig das Vertrauen in das System zu fördern.
Vereinheitlichung der Aufsicht und Modernisierungsbedarf im Vorsorgesystem
Die OAK BV setzt in den nächsten drei Jahren einen Schwerpunkt auf die Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis der regionalen Aufsichtsbehörden, um eine konsistente Anwendung von gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden weiter intensiviert.
Gleichzeitig hat die OAK BV mehrere Bereiche im Vorsorgesystem identifiziert, die einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufweisen. Dazu gehört eine explizit risikoorientierte Aufsicht, bei der die Einrichtungen basierend auf ihrem Risikoprofil entsprechende Informationen einreichen müssen. Ausserdem wird die Berichterstattung der Revisionsstellen als unzureichend angesehen, weshalb eine Modernisierung der Bestimmungen zur Prüfung und Berichterstattung in Betracht gezogen wird. Auch bei den gesetzlichen Regelungen zur Vermittlung von Vorsorgegeschäften besteht Klärungsbedarf. Bundesrat und Gesetzgeber werden im Rahmen der Evaluation der Strukturreform BVG den Modernisierungsbedarf prüfen.
Medienkontakt:
Nina Lerch
Leiterin Zentrale Dienste
+41 58 462 28 51
nina.lerch@oak-bv.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung Berufliche Vorsorge: Hohe Verzinsung nach gutem Anlagejahr / Förderung der Resilienz und Weiterentwicklung des Vorsorges ---
Über Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert.
Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.
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