Pressemitteilung
Totalrevision des Zollgesetzes: Goldsektor stärker kontrolliert, aber es bleibt noch viel zu tun

Swissaid

20.06.2025, Bern - Das Parlament hat heute die Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet, ein heikles Dossier, das insbesondere das Edelmetallkontrollgesetz umfasst. Künftig wird die Sorgfaltspflicht der Goldraffinerien in der Schweiz dem OECD-Leitfaden entsprechen, der strenge Kontrollen der Lieferkette von der Gewinnung bis zum Verkauf vorsieht. SWISSAID begrüsst diese Verschärfung der Kontrollen und wird die Ausarbeitung der Verordnung zum Gesetz aufmerksam verfolgen.

Die Totalrevision des Zollgesetzes ist endlich unter Dach und Fach. Dazu gehört unter anderem das Edelmetallkontrollgesetz, welches darauf abzielt, die Kontrollmechanismen für den Goldhandel in der Schweiz zu verstärken. Konkret dient der Leitfaden der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten als Referenzdokument für Schweizer Raffinerien.

«Künftig können die Raffinerien ihre Sorgfaltspflicht nicht auf ihre direkten Lieferanten beschränken, sondern müssen die ganze Lieferkette kontrollieren und die Bedingungen des Goldabbaus prüfen», erklärt Marc Ummel, Leiter des Bereichs Rohstoffe bei SWISSAID.

Sanktionen des Zentralamts

Positiv zu werten ist auch, dass der Handlungsspielraum des Zentralamts für Edelmetallkontrolle, welches für die Überwachung der Raffinerien zuständig ist, erweitert wurde. Bislang waren seine Befugnisse sehr begrenzt, was auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in einem 2020 veröffentlichten Bericht beanstandet wurde. Künftig kann die Aufsichtsbehörde Unternehmen sanktionieren, die sich nicht an die OECD-Richtlinien halten. Ausserdem muss sie die Ergebnisse ihrer Kontrollen veröffentlichen. «Es ist gut, dass das Zentralamt künftig die Informationen über seine durchgeführten Kontrollen veröffentlichen muss, auch wenn diese Informationen noch zu oberflächlich sind», meint Marc Ummel.

Diese Verschärfungen bei Kontrollen und Sanktionen werden zu einer Verbesserung der Praktiken im Goldsektor beitragen. Sie sind jedoch nur erste Schritte. Der Bundesrat muss nun einen wesentlichen Punkt klären: die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit bis zur tatsächlichen Herkunft des Goldes. SWISSAID fordert für die Zukunft deutlich strengere Kriterien.

Undurchsichtige Herkunft

Aktuell ist es unmöglich, die tatsächliche Herkunft des Grossteils des in die Schweiz importierten Goldes zu bestimmen. Gold, das den afrikanischen Kontinent in Richtung Dubai verlässt, um dort raffiniert und anschliessend in die Schweiz importiert zu werden, erscheint in den Schweizer Statistiken immer als recyceltes Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

In ihrer aktuellen Studie «On the trail of African gold. Quantifying production and trade to combat illicit flows.» hat SWISSAID aufgezeigt, dass im Jahr 2022 mehr als 435 Tonnen Gold illegal aus Afrika geschmuggelt wurden. Dubai ist als Golddrehscheibe ein beliebtes Ziel für geschmuggeltes afrikanisches Gold. Die Schweiz ebenfalls.

Zwischen 2014 und 2024 importierte die Schweiz mehr als 1’624 Tonnen Gold mit einem Wert von 78 Milliarden Schweizer Franken aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Marc Ummel kommt zu dem Schluss: «Der Bundesrat muss nun seine Verantwortung wahrnehmen, wenn er verhindern will, dass Gold, welches potenziell mit bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, legal in die Schweiz gelangt.»

Kontaktpersonen:
Marc Ummel
Verantwortlicher der Rohstoffabteilung SWISSAID
Tel: +41 (0)79 694 49 21
m.ummel@swissaid.ch

Fabian Molina
SP-Nationalrat und SWISSAID-Präsident
Tel: +41 (0)79 781 12 28
fabian.molina@parl.ch

Thaïs In der Smitten
Medienverantwortliche SWISSAID
Tel: +41 (0)77 408 27 65
media@swissaid.ch/ th.indersmitten@swissaid.ch
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20.06.2025 | von Swissaid

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