Pressemitteilung
Umsetzung des Basler Standortpakets hat begonnen

11.09.2025, Die baselstädtische Stimmbevölkerung hat am 18. Mai 2025 die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes mit 63 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz enthält die Grundzüge des Basler Standortpakets unter anderem mit dem Fördergebiet Umwelt. Der Regierungsrat hat die zugehörige Verordnung verabschiedet.
Die Verordnung regelt die Details zur Förderung im Rahmen des Basler Standortpakets und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und den Kanton. Sie ist gleichzeitig mit dem Gesetz am 30. Juni 2025 in Kraft getreten. Damit ist eine Förderung bereits im laufenden Jahr möglich. Je nach internationaler Entwicklung und den Erfahrungen mit der konkreten Förderung im Jahr 2025 sind in den Folgejahren Anpassungen möglich.
Maximaler Förderbetrag: Fünf Millionen Franken pro Jahr
Im Bereich Umwelt fördert der Kanton die Verminderung von direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) in Form von verminderten Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq) für überverpflichtend umgesetzte Massnahmen im Kanton und in der Schweiz. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO2eq im Kanton Basel-Stadt 150 Franken. In der übrigen Schweiz beträgt die Förderung 75 Franken pro verminderter Tonne CO2eq, wobei in beiden Fällen maximal 40 Prozent der Investitionskosten der umgesetzten Massnahmen vergütet werden. Zudem fördert der Kanton weltweit die Reduktion der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO2eq 15 Franken. Der maximale Förderbetrag pro juristischer Person beträgt bei der weltweiten Reduktion fünf Millionen Franken im Jahr.
Schliesslich fördert der Kanton die Steigerung der Energieeffizienz anhand eingesparter Kilowattstunden (kWh) Energie. Die Förderung beträgt im Kanton 4 Rappen pro eingesparter Kilowattstunde Energie, in der übrigen Schweiz 2 Rappen pro eingesparter Kilowattstunde Energie.
Beitragsgesuche für das massgebende Geschäftsjahr 2024 müssen für alle Fördergebiete bis 30. September 2025 über eine elektronische Plattform eingereicht werden.
Zuständig für den Vollzug des Basler Standortpakets ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Das AWA prüft die Gesuche. Erste Auszahlungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Das AWA informiert auf seiner Website regelmässig über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Medienkontakt:
Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
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Ursprünglich wurde dieser Artikel am 20.08.2025 auf der Webseite von Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) veröffentlicht.
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