Pressemitteilung
Prognose für die öffentlichen Finanzen: Strukturelle Herausforderungen für Bund und Sozialversicherungen

22.10.2025, Die neue Prognose der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) bis 2029 zeigt ein differenziertes Bild der öffentlichen Finanzen in der Schweiz. Beim Bund bleibt die Finanzlage angespannt und hängt wesentlich von der Umsetzung des geplanten Entlastungspakets 27 ab. Die Kantone dürften dank stabiler Einnahmen insgesamt weiterhin Überschüsse erzielen, während die Gemeinden leichte strukturelle Defizite verzeichnen. Bei den Sozialversicherungen bestehen erhebliche Unsicherheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente, deren Gegenfinanzierung ab 2027 zwar vorgesehen, aber noch nicht beschlossen ist.
2024: Gesamtstaatlicher Überschuss trotz ausbleibender SNB-Ausschüttung
Insbesondere aufgrund eines moderaten BIP-Wachstums im Jahr 2024 dürfte der Finanzierungssaldo aller öffentlichen Haushalte (ohne Sozialversicherungen) mit einem leichten Defizit von 64 Millionen Franken praktisch ausgeglichen sein. Nach vier Jahren mit einem Finanzierungsdefizit kehrte der Teilsektor Bund 2024 zu einem positiven Finanzierungssaldo von 154 Millionen zurück, während er 2023 noch ein Defizit von 913 Millionen aufwies. Die Teilsektoren Kantone und Gemeinden dürften 2024 moderate Defizite von insgesamt 122 bzw. 96 Millionen aufweisen. Der Gesamtstaat dürfte dank der Sozialversicherungen 5,1 Milliarden Franken Überschuss schreiben. Letztere weisen trotz steigender Arbeitslosigkeit und einer Verschlechterung des Saldos der Arbeitslosenversicherung einen positiven Saldo von 5,2 Milliarden Franken auf. Das positive Ergebnis der Sozialversicherungen ist unter anderem auf ein moderates Beschäftigungswachstum zurückzuführen, das die Einnahmen stützt. Ein wichtiger Faktor ist zudem der Saldo der AHV: Dieser profitiert vom Inkrafttreten der im Rahmen der AHV-21- Reform beschlossenen Massnahmen, darunter eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Nettoschulden des Gesamtstaates betragen Ende 2024 107,6 Milliarden, was einem Rückgang von 8,7 Milliarden gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Prognose 2025: Sinkende Überschüsse
Mit rund 4,3 Milliarden dürfte der Überschuss des Gesamtstaates 2025 um etwa 790 Millionen gegenüber 2024 zurückgehen. Da das Wirtschaftswachstum im Jahr 2025 deutlich tiefer ausfallen dürfte als 2024, wird auch das Einnahmenwachstum des Bundes mit 2,7 % voraussichtlich geringer ausfallen als im Vorjahr (5,4 %). Zudem führen das schwächere Wirtschaftswachstum und der dadurch weniger dynamische Arbeitsmarkt zu einem Rückgang des Finanzierungsüberschusses der Sozialversicherungen.
Infolge des tieferen Einnahmenwachstums bei gleichzeitig steigendem Ausgabenwachstum dürfte der Finanzierungssaldo des Bundes 2025 mit -0,9 Milliarden negativ ausfallen, während bei den Kantonen ein Finanzierungsüberschuss von insgesamt 2,3 Milliarden erwartet wird. Das Ergebnis von Bund und Kantonen wird auch durch die SNB-Gewinnausschüttung gestützt (3 Mrd.). Für die Gemeinden wird ein negativer Finanzierungssaldo von insgesamt rund 400 Millionen erwartet. Die Nettoschulden des Gesamtstaates dürften weiter sinken und 104,3 Milliarden betragen.
Prognose 2026: Im Zeichen der 13. AHV-Rente und tieferem Wirtschaftswachstum
Für 2026 wird für den Gesamtstaat ein deutlicher Rückgang des Überschusses von 3,8 Milliarden auf 460 Millionen erwartet. Die Nettoschulden dürften sich stabilisieren und Ende 2026 103,7 Milliarden betragen. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die SNB dem Bund und den Kantonen erneut 3 Milliarden ausschüttet. Aufgrund der aktuellen Marktvolatilität sind diese Ausschüttungen jedoch mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Das im Vergleich zu 2025 tiefere erwartete Wirtschaftswachstum dürfte sich negativ auf die Finanzergebnisse aller öffentlichen Haushalte auswirken. Für den Bund wird mit einem Defizit von 850 Millionen gerechnet, während die Kantone trotz rückläufigem Wachstum der Fiskalerträge einen Überschuss von 1,5 Milliarden erzielen dürften. Bei den Gemeinden wird ein Defizit von 470 Millionen erwartet.
Bei den Sozialversicherungen wird ein deutlicher Rückgang des Finanzierungsergebnisses gegenüber dem Vorjahr von 3,1 Milliarden auf rund 240 Millionen prognostiziert. Ausschlaggebend sind die höheren Ausgaben für die 13. AHV-Rente, deren Gegenfinanzierung erst ab 2027 vorgesehen ist, sowie das schwächere Wirtschaftswachstum, das über die angespanntere Lage im Arbeitsmarkt zu einem tieferen erwarteten Ergebnis der Arbeitslosenversicherung führt.
Prognose 2027–2029: Entwicklung abhängig vom Entlastungspaket 27
Für den Gesamtstaat werden Überschüsse von 2,9 Milliarden im Jahr 2027, 3,9 Milliarden im Jahr 2028 und 1,6 Milliarden im Jahr 2029 erwartet. Die Nettoschulden dürften bis Ende 2029 auf 95,5 Milliarden sinken und damit erstmals seit 1995 unter 100 Milliarden liegen. Grund dafür ist, dass das Finanzvermögen stärker ansteigt als die Bruttoschulden. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die SNB jährlich 3 Milliarden an Bund und Kantone ausschüttet. Zudem werden die geplanten Entlastungen beim Bund im Rahmen des Entlastungspakets 27 in der Höhe von 2,4 (2027), 3,0 (2028) und 3,1 Milliarden (2029) berücksichtigt.
Für den Bund wird bei vollständiger Umsetzung des Entlastungspakets 27 ein ausgeglichenes Finanzierungsergebnis im Jahr 2027 und 2028 erwartet, gefolgt von einem höheren Defizit von 1,2 Milliarden im Jahr 2029. Da die Entlastungsmassnahmen noch nicht beschlossen sind, bleibt das Finanzierungsergebnis des Bundes 2027 und 2028 mit hoher Unsicherheit behaftet. 2029 deutet das prognostizierte Defizit von 1,2 Milliarden auf weiteren Handlungsbedarf zur Stabilisierung des Bundeshaushalts hin.
Bei den Kantonen wird ein schrittweiser Rückgang des Überschusses auf 440 Millionen bis Ende 2029 erwartet. Dabei sind Rückgänge der Bundestransfers an die Kantone im Rahmen des Entlastungspakets 27 berücksichtigt. Das Finanzierungsergebnis der Gemeinden dürfte weiterhin ein strukturelles Defizit aufweisen und bis 2029 ein Minus von rund 560 Millionen erreichen.
Gestützt auf die Annahme, dass sich der Arbeitsmarkt erholt, dürfte sich auch das Finanzierungsergebnis der Sozialversicherungen wieder verbessern. Es werden Überschüsse von 2,4 Milliarden (2027), 3,7 Milliarden (2028) und 3,0 Milliarden (2029) erwartet. In der Prognose enthalten ist zudem die Annahme einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gemäss aktueller Beschlusslage im Parlament. Diese Annahme unterliegt jedoch hohen Unsicherheiten, da die Vorlage im Parlament noch nicht zu Ende beraten ist und eine Mehrwertsteuererhöhung zwingend der Volksabstimmung unterliegt.
Alternativszenario zeigt Risiken auf
Um die Risiken abzuschätzen, wurde für den Gesamtstaat auch ein Alternativszenario berechnet. Dabei wird angenommen, dass ab 2026 keine SNB-Ausschüttungen mehr erfolgen, dass das Entlastungspaket ab 2027 nicht eingeführt wird, und dass ab 2027 keine Mehrwertsteuererhöhung für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eingeführt wird. Dadurch würde sich das Finanzierungsergebnis des Gesamtstaates im Vergleich zum Basisszenario im Jahr 2029 (1,6 Milliarde) auf -5,9 Milliarden verschlechtern. Das Alternativszenario berücksichtigt weder die möglichen Auswirkungen einer Änderung der globalen Zölle noch die möglichen positiven Auswirkungen von zusätzlichen Fiskalimpulsen in Europa. Es ist auch in dem Sinn nur illustrativ, als im Bundeshaushalt auch bei abgelehntem Entlastungspaket die Schuldenbremse einzuhalten ist.
Medienkontakt:
Eidgenössische Finanzverwaltung
Michael Girod
+ 41 58 465 41 41
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Über Eidg. Finanzverwaltung EFV
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich.
Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.
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