Pressemitteilung
Schweiz und Zypern unterzeichnen Migrationsabkommen
21.11.2025, Die Schweiz und Zypern haben am 21. November 2025 in Nikosia ein Rahmenabkommen über die Umsetzung eines bilateralen Zusammenarbeitsprogramms im Migrationsbereich unterzeichnet. Dieses Abkommen ist Teil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Zur Unterstützung der Vorhaben in den Bereichen Unterbringung, freiwillige Rückkehr und Integration sind Beiträge in der Höhe von 10 Millionen Franken vorgesehen.
Das Abkommen unterzeichnet haben Hendrick Krauskopf, Vizedirektor des Staatssekretariates für Migration (SEM), und der zyprische Vizeminister für Migration und Internationaler Schutz, Nicholas Ioannides. Der Bundesrat hatte das Abkommen bereits am 27. August 2025 verabschiedet.
Ein Finanzierungsbetrag von 10 Millionen Franken ist für mehrere Projekte mit internationalen Partnern vorgesehen. In Zusammenarbeit mit der nichtstaatlichen Organisation Hope for Children werden mit diesem Betrag Unterbringungsstrukturen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) unterstützt. Er ermöglicht zudem die Begleitung schutzbedürftiger Migrantinnen und Migranten bei der Vorbereitung ihrer freiwilligen Rückkehr aus Zypern, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Ausserdem wird damit eine vom Ministerium für Migration und von der IOM gemeinsam entwickelte Integrationsstrategie für Migrantinnen und Migranten ausgearbeitet und umgesetzt.
Die Schweiz setzt so ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Zypern im Migrationsbereich fort. Die erste Phase, die von 2022 bis 2026 geht, betrifft einen Betrag von 10 Millionen Franken. Zypern ist neben Griechenland eines der europäischen Länder mit der höchsten Zahl an Asylsuchenden pro Kopf. Aufgrund seiner geographischen Lage wird eine langfristige Unterstützung als unerlässlich erachtet.
Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (2022–2029) stellt die Schweiz 190 Millionen Franken für Projekte im Migrationsbereich bereit, um die Länder zu unterstützen, die besonders von Migration betroffen sind. Die Schweiz finanziert Projekte in folgenden Bereichen: Asylverfahren, Infrastruktur, freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie Integration mit dem Ziel, Sekundärmigration zu verhindern.
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Information und Kommunikation SEM
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Über Staatssekretariat für Migration SEM
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
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