Pressemitteilung
Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025

Stadt Biel/Bienne

11.12.2025, Der Gemeinderat hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seine Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes verabschiedet. Das Gesetz sieht umfassende Regelungen für einen stark schrumpfenden Markt vor, was im gegenwärtigen Umfeld nicht angemessen erscheint. Die Städte, darunter auch Biel, befinden sich bereits in der Umstellung auf eine gasfreie Wärmeversorgung entsprechend den Klimazielen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG). Sie investieren massiv in den Ausbau von Wärmenetzen und reduzieren schrittweise den Verbrauch von Erdgas, welches in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden soll.

Eine schwerfällige Regelung würde den administrativen Aufwand für Gemeinden und Netzbetreiber erheblich erhöhen und die Finanzierung der Energiewende erschweren. Die Möglichkeit, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Rückbau der Infrastruktur in Rechnung zu stellen, ist zwar vorgesehen, reicht jedoch nicht aus, um die Verluste und zusätzlichen Ausgaben auszugleichen. Ein derartiges Gesetz würde die Dekarbonisierung verlangsamen und die Klimaziele gefährden.

Sollte der Bund dennoch die Einführung des GasVG beschliessen, darf dieses den Übergang zur CO2-Neutralität keinesfalls bremsen. Der Gemeinderat erachtet es als notwendig, mit wirksamen Instrumenten Anreize zu schaffen, damit die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Gebäude sanieren und sich für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien entscheiden. Die schrittweise Erhöhung der bereits bewährten CO2-Abgabe stellt hierbei einen wichtigen Hebel dar. Schliesslich empfiehlt der Gemeinderat, auf die im Entwurf vorgesehene Liberalisierung des Messwesens zu verzichten, um unnötige Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Stadt saniert Kanalisation in der Jakob-Stämpfli-Strasse
Die Stadt Biel muss ab Frühjahr 2026 einen rund 365 Meter langen Abschnitt der Hauptkanalisationsleitung an der Jakob-Stämpfli-Strasse sanieren (zwischen der Paul-Emile-Brandt- Strasse und dem Oberen Quai). Der aktuelle Kanal entspricht nicht mehr den Anforderungen des Gewässerschutzes. Vorgesehen ist eine manuelle Innensanierung des Kanals sowie die punktuelle Instandsetzung der dazugehörigen Schächte.

Die Bauarbeiten finden primär im Inneren des Kanals statt. Die Verkehrsführung auf der Jakob- Stämpfli-Strasse bleibt grösstenteils aufrechterhalten. Es kommt nur zu punktuellen Einschränkungen im Strassenraum. Der motorisierte Individualverkehr sowie der öffentliche Busverkehr können während der gesamten Bauzeit normal verkehren. Die Bauarbeiten dauern rund zwölf Monate. Das Verkehrsregime wird in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Biel und dem Polizeiinspektorat festgelegt. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig informiert.

Für das Projekt Jakob-Stämpfli-Strasse – Kanalsanierung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von 1 950 000 Franken für die Kanalsanierung zu Lasten der Sonderrechnung Abwasser genehmigt. Für die Arbeiten im Innern des Kanals sind umfassende Sicherheitsmassnahmen notwendig.

Anpassung der Löhne an die Teuerung
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) beträgt per Ende November 2025 107 Punkte. Gegenüber November 2024 betrug die Teuerung gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik 0,0 %. Um jedoch der Erhöhung der beruflichen Krankentaggeld-Versicherungsprämien und dem stetigen Anstieg der privaten Krankenversicherungsprämien, welche im LIK nicht enthalten sind, Rechnung zu tragen, hat der Gemeinderat entschieden, die Löhne sowie die Zulagen gemäss Anhang 3 zur Personalverordnung per 1. Januar 2026 um insgesamt 0,5 % zu erhöhen. Im vom Volk genehmigten Budget 2026 wurde als Planungsannahme eine Teuerung von 1 % eingestellt. Zusätzlich werden per 1. Januar 2026 die reglementarisch möglichen Stufenanstiege und Beförderungen ohne Einschränkungen gewährt, was rund einem weiteren Prozent der Lohnsumme entspricht.

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel
Der Gemeinderat hat 33 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 15 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 17 Erwachsene, davon 1 Ehepaar und 16 Minderjährige.

11.12.2025 | von Stadt Biel/Bienne

--- ENDE Pressemitteilung Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 ---


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Über Stadt Biel/Bienne

Biel/Bienne (deutsch Biel, französisch Bienne, berndeutsch Bieu [bieu]) ist nach Bern die zweitgrösste Stadt des Kantons Bern und offiziell die grösste zweisprachige (deutsch und französisch) Stadt der Schweiz. Mit 50'852 Einwohnern rangiert sie überdies auf dem 10. Platz der grössten Schweizer Städte, wobei im Grossraum Biel rund 90'000 Menschen leben.[2]

Die Einwohnergemeinde Biel liegt im bernischen Seeland und ist der Hauptort des gleichnamigen Amtsbezirks. Biel ist sowohl für das Seeland als auch für den Berner Jura und für Teile des Kantons Solothurn das regionale und wirtschaftliche Zentrum.

Biel liegt zwischen 434 m ü. M. (Stadtzentrum) und 875 m ü. M. (Bundesamt für Sport Magglingen)[2] und grenzt direkt ans Ufer des Bielersees und an die Hänge des Jurasüdfusses.

Biel ist, vor Le Locle, Grenchen und La Chaux-de-Fonds, die wichtigste Uhrenstadt der Schweiz und bezeichnet sich selber u.a. aufgrund des Hauptsitzes der Swatch Group und des Produktionsbetriebes von Rolex als Uhrenweltmetropole.

Biel zeichnet sich durch eine homogene Neustadt, die, vor allem im Bahnhofquartier, in den 1930er Jahren nach den Regeln des "neuen Bauens" gebaut wurde und einer weitgehend erhaltenen Altstadt mittelalterlicher Struktur aus.

Der Doppelname Biel/Bienne ist erst seit dem 1. Januar 2005 offizieller Stadtname, vorher wurde die Gemeinde offiziell Biel (BE) genannt. Doch bereits vorher wurde häufig "Biel-Bienne" verwendet.

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Quellen:
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