Pressemitteilung
Krankenversicherung: Der Bundesrat will die Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten regeln

Bundesamt für Gesundheit BAG

12.12.2025, An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Damit sollen künftig alle inhaftierten Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sein. Dies gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die Kantone können dabei die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells für die inhaftierten Personen einschränken.

Gegen ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, waren 2023 nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) versichert. Dies liegt daran, dass sie über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen und somit nicht versicherungspflichtig sind. Aufgrund der in der Bundesverfassung sowie in völkerrechtlichen Verträgen verankerten Grund- und Menschenrechte hat der Staat eine umfassende Verantwortung für die Gesundheit von inhaftierten Personen. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsrecht haben sie Anspruch auf medizinische Versorgung, die der Behandlung von Personen in Freiheit gleichwertig ist.

Die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wurden bisher von den Kantonen getragen und durch kantonale Steuergelder finanziert. Die Finanzierung ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Aktuell werden die Kosten von verschiedenen Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs, der Gesundheitsbehörden oder von den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen auch inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz künftig nach dem KVG versichert werden. Der Bundesrat hat einen Entwurf mit der entsprechenden Botschaft an seiner Sitzung vom 12. Dezember verabschiedet. Die Prämie ist von den betroffenen Personen selbst zu tragen. Die Kantone können die Prämien verbilligen. Dadurch werden die medizinische Grundbehandlung sowie die Gleichbehandlung sichergestellt. Durch die KVG-Änderung werden die anfallenden Gesundheitskosten für die Kantone besser kalkulierbar. Auf die Prämien der übrigen Versicherten hat die Änderung keine spürbare Auswirkung.

Kantone können die Versicherung spezifisch regeln und einschränken
Inhaftierte haben grundsätzlich kein Recht auf freie Arztwahl, da die medizinische Versorgung in der Regel durch Gefängnisärztinnen und Gefängnisärzte gewährleistet wird. Die Kantone sollen mit der KVG-Änderung die Möglichkeit haben, die Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer sowie die Wahl der Versicherungsform für inhaftierte Personen einzuschränken.

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12.12.2025 | von Bundesamt für Gesundheit BAG

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Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

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