Pressemitteilung
Bundesrat empfiehlt keinen Systemwechsel zur Festlegung der Krankenkassenprämien
16.12.2025, An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» verabschiedet. Darin wird die Möglichkeit geprüft, für die Prämienfestlegung ein Akonto-System wie bei den Steuern einzuführen und die endgültige Höhe der Prämie festzulegen, sobald die Kosten bekannt sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Wechsel Unsicherheit für die Versicherten und einen administrativen Mehraufwand bedeuten würde, während das bestehende System sich bewährt hat. Er möchte daher das Berechnungsmodell zur Festlegung der Krankenkassenprämien nicht wechseln.
Das Postulat 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» fordert den Bundesrat auf, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien auf andere Weise berechnet werden könnten, indem ein Akonto-System eingeführt wird, das sich am Steuerberechnungssystem orientiert. Dabei würde die aktuelle Prämie durch Akonto-Zahlungen und eine Schlussabrechnung ersetzt. Die Akonto- Zahlungen würden so festgesetzt, dass sie die erwarteten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Versicherer und Kanton decken.
Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Bericht kommt zum Schluss, dass sich das bestehende System bewährt hat und Transparenz gewährleistet. Seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 haben sich die Prämien der OKP ähnlich entwickelt wie die prämienfinanzierten Kosten
Mehr Nachteile als Vorteile
Das Akonto-System wäre für alle Beteiligten mit Problemen verbunden. Die Versicherten wüssten nicht im Voraus, ob sie am Ende des Jahres eine Rückvergütung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Gleichzeitig wären die Versicherer verpflichtet, innerhalb eines sehr engen Zeitrahmens sowohl Akonto-Zahlungen als auch effektive Prämien zu kalkulieren, was ihren Aufwand deutlich erhöhen würde. Für die Kantone ergäbe sich Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob sich Sozialleistungen künftig auf die Akonto-Zahlungen oder auf die effektive Prämie beziehen sollen. Schliesslich müsste die Aufsichtsbehörde sowohl die Akonto-Zahlungen als auch die Schlussabrechnung bis Ende September genehmigen, was mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre. Manche Versicherer könnten versucht sein, zu niedrige Akonto-Prämien festzusetzen, um neue Versicherte zu gewinnen, weshalb eine Kontrolle erforderlich wäre.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Nachteile einer Umstellung auf ein Akonto-System schwerer wiegen als die Vorteile, und empfiehlt, auf einen Wechsel der Berechnungsmethode zu verzichten.
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