Pressemitteilung
Beschwerde gegen NZZ am Sonntag und Zofinger Tagblatt abgewiesen

Schweizer Presserat

12.01.2026, Am 14. Juli 2024, respektive 17. August 2024 veröffentlichten zuerst das Magazin der "NZZ am Sonntag" und dann das "Zofinger Tagblatt" je eine längere Reportage zu einem Kriminalfall aus dem Jahr 1983. Damals war ein junger Schweizer im brasilianischen Urwald verschwunden, nachdem er mit einem mysteriösen angeblichen einheimischen Stammeshäuptling zusammengetroffen war. Einige Zeit später hatte eine Reisegruppe die sterblichen Überreste des Mannes gefunden. Alles deutete im Nachhinein darauf hin, dass der junge Mann von diesem Stammeshäuptling getötet worden sein musste, und dass der Täter effektiv ein Deutscher war. Beide Texte waren reich bebildert, unter anderem waren Bilder des jungen Mannes zu sehen, wie er mit dem "Häuptling" posierte, es waren die Gebeine des Toten zu sehen, sein Schädel umringt von Kerzen anlässlich einer Beerdigungszeremonie.

Eine Verwandte des Opferst erhob Beschwerde gegen die beiden Artikel. Diese verstiessen gegen eine grössere Anzahl von Bestimmungen des Journalistenkodex. Insbesondere sah sie durch die Nennung des Namens die Privatsphäre des Opfers und dessen überlebender, traumatisierter Familie verletzt. Weiter verstiessen die Bilder der Überreste das Recht des Opfers auf Totenruhe. Die gesamte Schilderung verletze die Menschenwürde des Getöteten. Zudem bestritt die Beschwerdeführerin in einzelnen Fällen, dass Bilder rechtmässig verwendet worden seien.

Die beiden Redaktionen wiesen umgekehrt darauf hin, dass sie legal zu den Bildern gekommen seien, dass von einer Verletzung der Privatsphäre nicht die Rede sein könne, weil die Autoren der Beiträge mit der Familie des Getöteten vor der Publikation Kontakt aufgenommen und sie über die Arbeit an diesen Artikeln informiert hätten. Weiter habe man auf die Menschenwürde des Getöteten Rücksicht genommen mit der Auswahl der Bilder und die Totenruhe des Opfers sei nicht gestört worden.

Der Presserat wies die Beschwerde ab mit der Begründung, dass die Privatsphäre der Familienangehörigen des Opfers nicht verletzt worden sei, niemand sei mit dieser Berichterstattung in deren eigene Privatsphäre eingedrungen. Das Opfer selber besitze laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Privatsphäre mehr, die verletzt werden könnte. Die angerufene Richtlinie 7.8, welche Rücksicht nicht nur auf die Opfer in Notlagen abstellt, sondern auch auf die Gefühle von deren Angehörigen, bezieht sich auf aktuelle Krisensituationen, jedoch nicht auf eine Notlage vor 40 Jahren. Dasselbe gilt für den Opferschutz der Richtlinie 8.3 und die Richtlinie 8.5 (Bilder von Unglücksfällen, Katastrophen und Verbrechen).

Stellungnahme 42/2025

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Geschäftsstelle

Postfach

3000 Bern 8

+41 (0)77 405 43 37

media@presserat.ch

www.presserat.ch

12.01.2026 | von Schweizer Presserat

--- ENDE Pressemitteilung Beschwerde gegen NZZ am Sonntag und Zofinger Tagblatt abgewiesen ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
news aktuell   HELP.ch




Offizielle News-Partner:
News aktuell

Swiss Press


Firmenmonitor

Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

TOP NEWS - powered by Help.ch

Gut ein Drittel der Bevölkerung in der Schweiz spürt ein Januarloch im Portemonnaie Comparis.ch AG, 15.01.2026

Bundesrat verschliesst die Augen vor Teuerungslücke bei Spitaltarifen H+ Die Spitäler der Schweiz, 15.01.2026

Reka-Gruppe mit Rekordumsatz im Geschäftsjahr 2025 Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft, 15.01.2026

NEWSTICKER - 16.01.2026
07:51 Uhr SRF
Schweizer Stromlücke – 12 Aargauer Gemeinden wehren sich gegen neue Swissgrid-Leitung »

07:51 Uhr 20min
Rekordpreise: Solltest du jetzt deinen Goldschmuck verkaufen? »

06:24 Uhr Blick.ch
«Regelmässig inspiziert»: Ex-Wirt der Inferno-Bar weist jede Schuld von sich »

05:40 Uhr NZZ
PODCAST «NZZ AKZENT» - Trump gegen Powell: Was passiert gerade mit der amerikanischen Notenbank? »

15:11 Uhr Espace Wirtschaft
Giftstoff in Bimbosan-Milch: 10'000 Packungen betroffen: Nächste Schweizer Firma ruft Baby­nahrung zurück »

11:11 Uhr Computerworld
Gastnetz einrichten - so geht es »

07:22 Uhr SNB Medienmitteilungen
2026-01-09 - Nationalbank erwartet für 2025 Jahresgewinn von rund 26 Mrd. Franken »

3
6
16
20
32
33
3
Nächster Jackpot: CHF 4'100'000

6
10
18
44
47
2
10
Nächster Jackpot: CHF 72'000'000

Aktueller Jackpot: CHF 1'080'502