Pressemitteilung
Wandernde Amphibien - Autofahrer, aufgepasst
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12.02.2026, Mit den ersten frostfreien und regnerischen Nächten im Spätwinter erwachen Frösche, Kröten und Molche aus ihrer Winterruhe und machen sich zu Tausenden auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Je nach Witterung und Region sind erste Tiere bereits Mitte Februar unterwegs. Massenwanderungen finden in der Regel ein paar Wochen später statt. Zum Schutz der Tiere ruft der Schweizer Tierschutz STS Automobilisten dazu auf, von Februar bis April auf gefährdeten Strassen mit reduzierter Geschwindigkeit (< 30 km/h) zu fahren oder bekannte Strassenabschnitte zu umfahren.
Erdkröte, Grasfrosch, Bergmolch und Co. haben den Winter unter Laub, Gras oder Erdhaufen in Wiesen und im Wald verbracht. Auf ihren Wanderungen zu ihren Geburtsgewässern, wo sie sich nun fortpflanzen, legen die Tiere oft mehrere Kilometer zurück und müssen dabei häufig Strassen überqueren. Dabei finden viele Amphibien einen qualvollen Tod unter den Rädern von Autos.
Tiere wandern sehr langsam
Am stärksten vom Verkehrstod betroffen ist die Erdkröte. Da sich ganze Populationen gleichzeitig in Bewegung setzen und die Tiere sehr langsam wandern (sie benötigen manchmal 15 bis 20 Minuten, um eine Strasse zu überqueren), kann es zu regelrechten «Massakern» an Strassen und zur Auslöschung ganzer lokaler Populationen kommen. Aber auch Grasfrösche sowie Teich-, Faden- und Bergmolche wandern oft zu Hunderten. Je nach Witterung und Gebiet kann dies bereits Mitte Februar, aber auch erst Anfang April der Fall sein. Ziel von Rettungs- und Schutzmassnahmen während der Wanderungen ist es, die Gefährdung durch den Strassenverkehr zu reduzieren und so den Tieren den Zugang zu ihren Lebensräumen zu erleichtern.
Amphibien stehen unter Schutz
Auf gefährdeten Strassen wird von Februar bis April eine reduzierte Geschwindigkeit (< 30 km/h) oder das Umfahren bekannter Strassenabschnitte empfohlen. Die Gemeinde kann die betroffenen Strassen durch die Polizei vorübergehend entsprechend kennzeichnen lassen. Amphibien sind durch Lebensraumverlust, Strassenbau und die weitverbreitete Pilzkrankheit Chytridiomykose vom Aussterben bedroht. Alle einheimischen Arten sind schweizweit geschützt.
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Simon Hubacher
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Über Schweizer Tierschutz STS
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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