Pressemitteilung
Regierungsrat verabschiedet Bericht zu Postulaten betreffend die Axpo

Kantonale Verwaltung Schaffhausen

16.02.2026, Der Regierungsrat hat eine Vorlage zu den hängigen Postulaten betreffend «Axpo und EKS: Versorgung durch erneuerbare Produktion der Axpo», «Axpo: Versorgung der Eignerkantone stärker gewichten», «Strategische Kontrolle über die Axpo stärken» sowie betreffend «Begrenzung Vergütung der Geschäftsleitung AXPO auf vernünftiges Mass» verabschiedet. Der Regierungsrat kommt im Rahmen seiner Prüfung insgesamt zum Schluss, dass den Anliegen nicht entsprochen werden kann. Dagegen sprechen vor allem wettbewerbliche, stromregulatorische sowie Governance- bzw. übergeordnete Gründe.

Der Kantonsrat hat in den Jahren 2022, 2023 und 2025 insgesamt vier Postulate verabschiedet, in welchen es um die Geschäftstätigkeit der Axpo geht. Der Kanton Schaffhausen ist als Eigentümer mit einem Aktienanteil von 7.875 % an der Axpo beteiligt und hält einen Sitz im Verwaltungsrat. Der Regierungsrat hat die Anliegen gemäss den Postulaten betreffend die Axpo geprüft und die Ergebnisse in einer Vorlage an den Kantonsrat festgehalten.

Postulat 2022/15 von Alt-Kantonsrat Urs Capaul betreffend «Axpo und EKS: Versorgung durch erneuerbare Produktion der Axpo»
Dieses Anliegen richtet sich grundsätzlich an den Verwaltungsrat der EKS und nicht an den Regierungsrat. Dennoch hat der Regierungsrat die Forderung geprüft. Ein vertraglich geregelter Direktverkauf der von der Axpo produzierten erneuerbaren Elektrizität zu Gestehungskosten an die EKS ist mit den relevanten stromversorgungs-, vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar. Deshalb kann dieses Anliegen auch nicht in die Eignerstrategie (als mögliches «Instrument») einfliessen. Die EKS ist in der Wahl ihrer Stromlieferanten frei und kann den für die Grundversorgung benötigten Strom ohne Ausschreibung beschaffen. Mit der Strombeschaffung am Markt ist sichergestellt, dass der in der Grundversorgung verkaufte Strom zu vorteilhaften Konditionen beschafft wird. Davon profitieren letztlich auch die Kunden. Im Übrigen ist es nicht in erster Linie die finanzielle Situation der Axpo, die entsprechende Investitionen in erneuerbare Energie hemmt, sondern vielmehr die hohe Anzahl an Rechtsmittelverfahren, die gegen den Ausbau der erneuerbaren Elektrizitätsproduktion hängig sind.

Postulat 2022/16 von Kantonsrat Markus Müller betreffend «Axpo: Versorgung der Eignerkantone stärker gewichten»
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass kein Bedarf besteht, dem Anliegen der Postulanten nachzukommen. Diese streben einen direkten Verkauf der inländisch produzierten Elektrizität der Axpo für die Versorgung der gebundenen Endverbraucher der Eignerkantone zu Gestehungskosten an. Gegen eine solche Abnahmepflicht des von der Axpo produzierten Stroms zu Gestehungskosten bestehen wettbewerbliche und stromregulatorische Bedenken. Zudem würde es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Axpo und der Energieversorgungsunternehmen handeln.

Postulat 2022/17 der Alt-Kantonsräte Kurt Zubler und Urs Capaul sowie Kantonsrat Markus Müller betreffend «Strategische Kontrolle über die Axpo stärken»

Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass kein Bedarf besteht, dem Anliegen der Postulanten nach einer erneuten direkten politischen Vertretung im Verwaltungsrat der Axpo nachzukommen. Eine solche ist vielmehr abzulehnen, da sie zu Interessenkonflikten führen kann und aus aktienrechtlicher Sicht wie auch aus Sicht der Public Corporate Governance zu vermeiden ist.

Postulat 2025/1 von Kantonsrat Markus Müller und Kantonsrätin Irene Gruhler Heinzer betreffend «Begrenzung Vergütung der Geschäftsleitung AXPO auf vernünftiges Mass»
Der Regierungsrat erachtet die Höhe der Vergütungen der Axpo Geschäftsleitung als nicht vertretbar und die Vorgehensweise der Axpo-Konzernleitung als wenig sensibel. Der Vorsteher des Baudepartements als Eigentümervertreter hat deshalb an der Generalversammlung der Axpo vom 17. Januar 2025 – in Übereinstimmung mit den Axpo-Kantonen – einer Statutenänderung zugestimmt, welche die Einflussnahme der Aktionäre auf die Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung neu regelt. Danach hat die Generalversammlung jährlich die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung jeweils für ein Jahr zu genehmigen.

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. November 2025 wurde von den Eigentümervertretern ein neues Vergütungssystem beschlossen und rückwirkend für das laufende Geschäftsjahr in Kraft gesetzt. Ab sofort beträgt die maximale Vergütung pro Jahr durchschnittlich rund 1 Mio. Franken pro Mitglied der Geschäftsleitung. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass alle Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren vollständig erreicht werden. Nach dem neuen Modell unterliegt die Vergütung des CEO einer Obergrenze zwischen 750.000 und 1,37 Millionen Franken. Da das beschlossene neue System die Forderung aus dem Postulat, den Lohndeckel auf eine Million Franken festzusetzen, nicht erfüllt, hat der Eigentümervertreter des Kantons Schaffhausen, Regierungsrat Martin Kessler, das neue Vergütungssystem abgelehnt; gleiches hat auch der Kanton Zürich getan. Gleichwohl haben die Eigentümer der Axpo dem neuen Vergütungsmodell mit einem Mehrheitsentscheid zugestimmt.

Regierungsrat beantragt Abschreibung der Postulate
Der Regierungsrat beantragt, sämtliche Postulat abzuschreiben, da er den Prüfauftrag erfüllt hat. Gemäss der Geschäftsordnung des Kantonsrates verpflichtet das Postulat den Regierungsrat, die Angelegenheit zu überprüfen und soweit möglich im Sinne des Auftrags tätig zu werden. Ein tätig werden im Sinne des Auftrags ist aus wettbewerblichen, stromregulatorischen sowie Governance- bzw. übergeordneten Gründen nicht vertretbar. Die Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.


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16.02.2026 | von Kantonale Verwaltung Schaffhausen

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Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen

Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.

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Quellen:
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