Pressemitteilung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung für eine verbesserte polizeiliche Datenabfrage
19.02.2026, Der Bundesrat will die polizeiliche Datenabfrage effizienter gestalten. Schweizweit sollen alle Polizeien über eine gemeinsame Abfrageplattform gegenseitig Informationen abfragen können. Dafür plant der Bundesrat eine Änderung im Bundesrecht und er hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 die Vernehmlassung zu zwei Vorlagen eröffnet. Eine Vorlage betrifft die Schaffung einer Verfassungsgrundlage; die andere Vorlage ist eine Teilrevision des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme (BPI).
Heute kann eine Schweizer Polizistin oder ein Schweizer Polizist eine direkte Abfrage in einem polizeilichen Informationssystem der Europäischen Union machen, nicht aber in einem System des Nachbarkantons. Die Polizei in der Schweiz ist föderalistisch organisiert. Entsprechend betreibt jedes Polizeikorps eigene polizeiliche Informationssysteme. Die gegenseitige Abfrage von Informationen erfolgt derzeit über den Amtshilfeweg. Dies führt zu ineffizienten Abläufen, in dringlichen Fällen zu Verzögerungen und teilweise zu Doppelspurigkeiten in der Fallbearbeitung.
Rechtsgrundlage für eine nationale Abfrageplattform
Das Parlament fordert mit zwei Motionen eine verbesserte Datenabfrage zwischen den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen, um die Polizeiarbeit in der Schweiz effizienter zu gestalten. Die Motion 18.3592 Eichenberger verlangt die Schaffung einer schweizweiten Abfrageplattform. POLAP (Abkürzung für Polizeiliche Abfrageplattform) soll es den Polizeikorps der Kantone und den Polizeiorganen des Bundes erlauben, unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Rollen und Zuständigkeiten, auf polizeiliche Daten in der gesamten Schweiz zuzugreifen. Die Abfrageplattform wurde gemeinsam mit den Kantonen entwickelt und ist seit August 2024 in Betrieb. Bereits heute können über POLAP die Bundessysteme, wie das Automatisierte Polizeifahndungssystem RIPOL, sowie die bestehenden Systeme der Europäischen Union, zum Beispiel das Schengener Informationssystem, direkt abgefragt werden. Kantonale Polizeidatenbanken können aber bisher aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage nicht an POLAP angeschlossen werden.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates fordert deshalb in einer zweiten Motion 23.4311, dass auf Bundesebene eine verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen wird, damit der gegenseitige Datenaustausch zwischen den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen ermöglicht wird. Die Kantone arbeiten parallel zu den Arbeiten auf Bundesebene daran, die Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Konkordats zu schaffen. Der Bundesrat begrüsst diese Bestrebungen, die dazu beitragen sollen, die gegenseitige Datenabfrage so bald wie möglich umsetzen zu können. Die Arbeiten auf beiden Ebenen finden in gegenseitiger Absprache statt.
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Die Vernetzung der polizeilichen Datenbanken über eine gemeinsame Abfrageplattform ist für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zentral und ist deswegen auch ein wichtiger Teil in der Strategie zur Bekämpfung der OK. Die OK agiert seit Jahrzehnten über Kantons- und Landesgrenzen hinweg – unter anderem in Deliktsbereichen wie Menschenschmuggel, im illegalen Waffenhandel oder im Betäubungsmittelhandel. POLAP könnte in realen Fällen wie diesen Abhilfe schaffen: Bei einer Verkehrskontrolle fällt ein ausländischer Lenker mit viel Bargeld und widersprüchlichen Angaben auf. Eine Abfrage in POLAP hätte gezeigt, dass sein Fahrzeug in vier Kantonen in Ermittlungen zu bandenmässigem Drogenhandel auftaucht. Die kantonsübergreifende Vorgehensweise der Täterschaft zeigt sich auch bei der Pädokriminalität und der häuslichen Gewalt. Mit POLAP kann sichergestellt werden, dass Fernhaltemassnahmen bei Fällen von häuslicher Gewalt nicht an der Kantonsgrenze enden.
Mit der Teilrevision des BPI sollen zudem Zugriffsrechte einzelner Behörden auf polizeiliche Systeme an die heutigen Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden. Nach der Vernehmlassung, die am 26. Mai 2026 abgeschlossen sein wird, werden die Ergebnisse ausgewertet. Anschliessend ist vorgesehen, dass dem Bundesrat die Botschaft bis Ende 2026 vorgelegt wird. Über die Verfassungsgrundlage werden Volk und Stände in einer Volksabstimmung befinden. Die Teilrevision des BPI wird dem fakultativen Referendum unterstehen.
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