Pressemitteilung
Divisionär Patrick Gauchat beendet erfolgreichen Einsatz als Chef der UNTSO
27.02.2026, Divisionär Patrick Gauchat, Chef der UNO-Friedensmission UNTSO, beendet Ende Februar 2026 seinen Einsatz. Während seiner Amtszeit leitete er die erste Friedensmission der UNO in einer sicherheitspolitisch anspruchsvollen Phase, geprägt von erheblichen Spannungen und einer volatilen Lage im Nahen Osten. Mit seiner Führung, seiner Erfahrung und seinem diplomatischen Geschick leistete er einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Deeskalation in der Region.
Divisionär Gauchat stand der United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO) seit Dezember 2021 als Missionschef vor. Diese überwacht seit 1948 die Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und seinen vier arabischen Nachbarstaaten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Lage sowie zur Verhinderung einer weiteren Eskalation der Situation. In den vergangenen Jahren war diese Aufgabe aufgrund der angespannten Sicherheitslage, der Kriege, der Regierungswechsel sowie der Entwicklungen in der gesamten Region besonders herausfordernd.
Unter seiner Führung konnte die UNTSO ihren Kernauftrag auch in einem Umfeld hoher Belastung konsequent erfüllen: Beobachtung und Berichterstattung, das Untersuchen von Vorfällen sowie die Stabilisierung durch Präsenz und die Förderung des Dialogs zwischen den Konfliktparteien. Damit leistete die Mission weiterhin einen substanziellen Beitrag zur Deeskalation und zur Unterstützung anderer UNO-Friedensmissionen in der Region.
Anerkennung der Schweiz und ihres militärischen Personals
Die Ernennung von Divisionär Gauchat zum Missionschef der UNTSO nach einem Auswahlverfahren durch UNO-Generalsekretär António Guterres war ein bedeutender Meilenstein: Er war der erste Schweizer Offizier, der das Kommando über eine UNO-Friedensmission übernahm.
Im Dezember 2024 wurde Divisionär Gauchat zudem vom UNO-Generalsekretär angefragt, zusätzlich zu seiner Funktion als Chef der UNTSO ad interim das Kommando der United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF) auf den Golanhöhen zu übernehmen. Er war damit die erste Person, die gleichzeitig zwei UNO-Friedensmissionen führte. Diese zusätzliche Verantwortung, die er in einer besonders sensiblen Phase auf dem Golan und in Syrien wahrnahm, unterstreicht seine ausgewiesene Expertise der Region sowie seine Führungs- und Koordinationsfähigkeit im Rahmen friedensfördernder Operationen. Seine über 30-jährige Laufbahn in der internationalen Friedensförderung umfasst Einsätze und Funktionen in Korea, Kosovo, am UNO-Hauptquartier in New York sowie im Nahen Osten.
Die Schweiz stellt innerhalb der UNTSO seit Jahren eine der grössten Gruppen an Militärbeobachterinnen und Militärbeobachtern. Die Mission bleibt damit ein wichtiges Einsatzfeld der militärischen Friedensförderung der Schweizer Armee. Insgesamt beteiligen sich rund 300 Schweizerinnen und Schweizer an diesem Armeeauftrag weltweit.
Ernennung zum Verteidigungsattaché
Divisionär Patrick Gauchat wurde am 28. Januar 2026 vom Bundesrat zum künftigen Verteidigungsattaché an der Schweizerischen Botschaft in Paris mit Akkreditierungen in Frankreich, Belgien und Luxemburg ernannt, vorbehältlich der Zustimmung durch die jeweiligen Empfangsstaaten. Er wird im Rahmen der Einsatzvorbereitung vom 1. März 2026 bis zum Zeitpunkt der Funktionsübernahme per 1. Juli 2026 die Ausbildung als Verteidigungsattaché absolvieren.
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SWISSINT
Daniel Seckler
Chef Kommunikation
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Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die dem Chef VBS direkt unterstellt sind. Dem Generalsekretariat ist die Verwaltungseinheit Oberauditorat (OA) administrativ zugewiesen.
Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die der Chefin VBS direkt unterstellt sind: die Gruppe Verteidigung und die sechs Bundesämter Generalsekretariat, Nachrichtendienst des Bundes, Rüstung (armasuisse), Landestopografie (swisstopo), Bevölkerungsschutz und Sport.
Das Oberauditorat ist ebenfalls eine Verwaltungseinheit des VBS. Es ist der Dienstleistungsbetrieb der Militärjustiz und schafft die Voraussetzungen, dass die sowohl von der Departementsleitung und der Verwaltung als auch von der Armeeführung in jeder Hinsicht unabhängigen militärischen Strafverfolgungsbehörden und Militärgerichte aller Instanzen ihren gesetzlichen Auftrag kompetent erfüllen können.
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