Pressemitteilung
Bildungsgesetz: Teilrevision wird umgesetzt
13.03.2026, Der Kanton Glarus schliesst die Umsetzung der 2025 von der Landsgemeinde beschlossenen Teilrevision des Bildungsgesetzes ab. Der Regierungsrat stimmt den entsprechenden Verordnungsänderungen zu und genehmigt die Berufsaufträge für die Lehrpersonen verschiedener Stufen. Im Fokus stehen flexiblere Klassengrössen, ein moderner Berufsauftrag für Lehrpersonen und mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden.
Die Landsgemeinde 2025 hat die Teilrevision des Bildungsgesetzes (BiG) beschlossen (s. Landsgemeindeplattform). Diese tritt per 1. August 2026 in Kraft. Im Februar 2026 hat der Landrat die Anpassungen der landrätlichen Verordnung verabschiedet. Nun verabschiedet der Regierungsrat die regierungsrätlichen Verordnungen. Die Vorlage berücksichtigt die Ergebnisse einer breiten Vernehmlassung, bei der unter anderen die Themen Klassengrösse und Arbeitsbedingungen im Zentrum standen.
Die wichtigsten Neuerungen der Umsetzung der Teilrevision im Überblick
Anpassung der Klassengrössen: Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen in der Vernehmlassung wird die allgemeine Obergrenze für Schulklassen nicht wie vorgesehen bei 24, sondern bei 22 Schülerinnen und Schülern festgesetzt. Die minimale Klassengrösse wird aufgehoben, um den Gemeinden eine situative und flexiblere Planung zu ermöglichen.
Neuer Berufsauftrag und Altersentlastung: Die Arbeitszeit der Lehrpersonen liegt wie bisher bei jährlich ca. 1900 Stunden netto. Auf das starre Ausweisen von zwei Präsenzlektionen wird zugunsten von mehr Flexibilität verzichtet. Die Altersentlastung wird künftig durch den Landrat geregelt.
Stärkung der Klassenlehrpersonen: Der Regierungsrat verpflichtet die Gemeinden, Klassenlehrpersonen zeitliche Ressourcen im Umfang von mindestens zwei Lektionen zu gewähren.
Qualifikation der Schulleitung: Die Anforderungen an Schulleitungen werden geschärft. Zwar ist eine Lehrbefähigung nicht mehr zwingend vorgeschrieben, dafür wird eine spezifische Schulleitungsausbildung oder ausreichende Führungserfahrung zur Pflicht.
Ziegelbrücke 2028: Die Verordnung schafft bereits heute die strukturellen Grundlagen (gemeinsame Schulleitung und Aufsicht) für die geplante Zusammenführung des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BZGS) mit der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule (GIBGL) am Standort Ziegelbrücke.
Mehr Autonomie für Gemeinden
Die Gemeinden erhalten eine höhere Regelungskompetenz in Personalfragen, während sich der Kanton auf die Definition der wesentlichen Rahmenbedingungen beschränkt. Dies gibt den kommunalen Behörden die nötige Gewissheit, um nun zeitnah ihre eigenen Erlasse anzupassen.
Medienkontakt:
Departement Bildung und Kultur
055 646 62 00
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Über Kantonale Verwaltung Glarus
Bronzezeitliche (13.-9. Jh. v. Chr.) Funde sind erste Belege menschlicher Anwesenheit im Glarnerland. Für die keltische Besiedlung (3. Jh. v. Chr.) sprechen Bodenfunde und Ortsbezeichnungen. So leitet sich der Name des Talflusses «Linth» vom keltischen «linta» ab, was die Geschmeidige oder Schlange, Drache bedeutet.
Reste römischer Bauten finden sich am Walensee und auf Kerenzen. Zu Beginn unserer Zeitrechnung gehört das Glarnerland zur Provinz Rätien.
Die erste Talkirche wird im 6. Jahrhundert in Glarus gebaut. Um 700 wandern die Alemannen ein, deren Sprache sich aber erst im 11. Jahrhundert allgemein durchsetzt. Zu dieser Zeit untersteht das Glarnerland dem Kloster Säckingen.
Im 13. Jahrhundert kommt es unter habsburgische Vormacht, die die Glarner abzuschütteln versuchen. Sie verfügten nämlich über eine gewisse Eigenständigkeit, urkundet doch 1282 «die Gemeinschaft der Männer des ganzen Tales Glarus». 1351 lassen sie sich von Zürchern und Innerschweizern erobern. Nachdem sie 1352 einen ersten Rückeroberungsversuch Habsburgs zurückgeschlagen haben, schliessen sie den Bund mit den Eidgenossen und errichten unterhalb Näfels eine Letzimauer, von der Überreste heute noch festzustellen sind. Nach der Schlacht bei Sempach erobern sie das Städtchen Weesen, das durch eine verräterische Mordnacht im Februar 1388 wieder verloren geht.
An der ersten ausführlich dokumentierten Landsgemeinde geben sie sich 1387 eigene Satzungen und legen damit den Grundstein zur heutigen demokratischen Verfassung.
Am 9. April 1388 schlagen sie in der Schlacht bei Näfels ein mehrfach überlegenes habsburgisches Heer und befreien sich mit diesem Sieg von der habsburgischen Herrschaft. - Seither erinnert die am ersten Donnerstag im April begangene Näfelser Fahrt an dieses Ereignis.
1395 kaufen sie sich von Säckingen los, zahlen dem Frauenkloster aber noch bis zum Umsturz Ende des 18. Jahrhunderts einen «ewigen» Jahreszins.
Schon vor 1530 ist die Mehrheit der Glarner und Glarnerinnen reformiert. Zwingli hatte während zehn Jahren in Glarus als Pfarrer gewirkt und seine Reformationsschrift 1523 «Ammann, Rat und Gmeind des Lands Glaris» gewidmet. Nur Näfels und Oberurnen bleiben beim alten Glauben und einige wenige andere Gemeinden werden paritätisch. Erste Grundsätze von Religionsfreiheit vermögen jedoch die Spannungen zwischen den Konfessionen nicht zu verhindern. Immerhin überdauert das Simultanverhältnis an der Kirche von Glarus: bis zur Weihe der katholischen St. Fridolins Kirche 1964 nutzen beide Konfessionen die gleiche Kirche; daran vermag selbst der verheerende Brand von Glarus (1861) nichts zu ändern. Die Staatsgewalt jedoch teilt sich. Es gibt drei Landsgemeinden: je eine der Angehörigen der beiden Glaubensgruppen und die gemeinsame. Auch die Gerichte, das Militär- und Postwesen und der Salzhandel trennen sich. Es gelten gar, weil die Reformierten den Gregorianischen Kalender ablehnen, während eines Jahrhunderts zwei Kalender. 1836 hebt die neue Kantonsverfassung diese konfessionelle Landesteilung auf.
1799 wird das Glarnerland zum Kriegsschauplatz fremder Heere. Die Franzosen zwingen die über den Pragelpass und das Klöntal vorgestossenen Russen unter General Suworow zum verlustreichen Rückzug über den verschneiten Panixerpass. - Aus dem ausgehungerten Land ziehen 1200 Kinder in andere Kantone, wo sie Ernährung und Hilfe finden müssen.
Seit alters her an das Mitbestimmen an der Landsgemeinde gewohnt, prägt die Glarner Arbeiterschaft zusammen mit sozial gesinnten Ärzten und Pfarrern die Sozialgesetzgebung im 19. und 20. Jahrhundert. So wird z. B. 1856 die Fabrikarbeit für unter 12-jährige verboten und 1864 das erste demokratisch durchgesetzte Fabrikgesetz erlassen. Es reduziert die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden (1872 auf elf Stunden), verbietet Nacht- und Kinderarbeit, schreibt Arbeitssicherheits- und Hygienemassnahmen vor und bringt einen bescheidenen Wöchnerinnenschutz.
1916 stimmt die Landsgemeinde der Schaffung einer kantonalen Alters- und Invalidenversicherung zu. Diese erste obligatorische Sozialversicherung findet mit der AHV erst 1948 eine Entsprechung auf Bundesebene. Ebenfalls ist es die Glarner Landsgemeinde, die 1925, als erstes seiner Art, das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung erlässt. Der Fabrikarbeiterverein Schwanden gründet 1864 den ersten Konsumverein der Schweiz.
Zwischen dem Walensee und dem Zürichsee geht es hinein in das tief eingeschnittene Tal des Glarnerlands. Bis zu 1.750 Metern wachsen die Berge hier aus dem Boden. Mit 3.614 Metern ist der Tödi der höchste Berg der Ostschweiz. Das Glarnerland, als Kanton einer der ältesten Kantone der Schweiz, ist eine Ferienregion der Vielfalt. Erstklassige Angebote für Familien gehen einher mit hochalpinen Wander- und Tourenmöglichkeiten, Skispass in zwei attraktiven Wintersportgebieten und jeder Menge Kultur.
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