Pressemitteilung
Stromabkommen Schweiz-EU / «Bilaterale III» April 2026

AEW Energie AG

01.04.2026, Die Schweiz und die EU treiben im Rahmen der «Bilateralen III» auch das Stromabkommen weiter voran. Dieses bildet eine wichtige Grundlage für die künftige Integration des Schweizer Strommarkts in den europäischen Energiemarkt.

Was ist aktuell neu?
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Stromabkommen im Rahmen des Gesamtpakets «Schweiz–EU» abgeschlossen und inzwischen ans Parlament überwiesen. Die AEW begrüsst – wie eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU, setzt sich jedoch für eine schlanke, wirtschaftsnahe und möglichst EU-konforme innerstaatliche Umsetzung ein. Gleichzeitig haben sich im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere bei der Ausgestaltung der stark regulierten Grundversorgung im Kontext der vollständigen Strommarktöffnung verschiedene Vorbehalte gezeigt. Der Bundesrat hat diese Punkte in der nun vorliegenden Botschaft präzisiert und teilweise angepasst. Nachfolgend finden Sie dazu einige Punkte zusammengefasst.

Produktgestaltung Grundversorgung: Jeder Grundversorger bietet ein einziges standardisiertes Produkt mit fixem Energietarif an, das mehrheitlich aus erneuerbaren Energien besteht; der Tarif bleibt gestehungskostenbasiert, weitere Produkte werden im freien Markt angeboten.

Einsatz der Eigenproduktion: Der Grundversorger entscheidet autonom, ob und in welchem Umfang er Eigenproduktion der Grundversorgung zuweist. Die definierte Menge muss allerdings für «eine angemessene lange Dauer» festgelegt werden und kann nicht jährlich ändern.

Vorgaben erneuerbare Energien: Die Anforderungen an den erneuerbaren Anteil werden reduziert; Grundversorger legen ihre Quote selbst fest (mindestens 50 % oder gemäss Mindestvorgabe des Bundesrats), die Qualität wird ausschliesslich über HKN erfüllt. Die Pflichtbeschaffung über PPA entfällt.

Abnahme- und Vergütungspflicht: Die Schwelle für die Abnahmepflicht wird auf 200 kW gesenkt und die Minimalvergütung wird mit einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten abgeschafft. Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern um die Grundversorgung finanziell zu entlasten.

Verbrauchsschwellen Grundversorgung: Die Grenze für den Anspruch auf Grundversorgung bleibt bei 50 MWh; Verbrauchsstätten zwischen 50 und 100 MWh können dank einer Übergangsfrist und wenn sie die EU-Definition von Kleinstunternehmen erfüllen während zehn Jahren in der Grundversorgung verbleiben.

Wechselentgelt: Bei einem unterjährigen Austritt aus der Grundversorgung darf der Grundversorger ein Wechselentgelt erheben, wenn dieser Austritt negative Auswirkungen auf die verbleibende Grundversorgung hat.



Wie geht es weiter?
Die «Bilateralen III» werden nun im Parlament beraten. Das Stromabkommen ist dabei Teil eines umfassenden und politisch anspruchsvollen Gesamtpakets. Entsprechend ist mit einer längeren Beratungsdauer zu rechnen. Eine allfällige Volksabstimmung ist voraussichtlich frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Bis zur konkreten Umsetzung – insbesondere einer vollständigen Strommarktöffnung – wird daher noch Zeit vergehen.

Für Unternehmen, die bereits heute am freien Strommarkt beschaffen, sind die direkten Auswirkungen voraussichtlich begrenzt. Die bestehenden Beschaffungsmöglichkeiten bleiben erhalten. Mit dem Stromabkommen ist jedoch langfristig mit einer stärkeren Marktintegration zu rechnen, was zu einer erhöhten Versorgungssicherheit sowie potenziell effizienteren und wettbewerbsfähigeren Marktbedingungen führen kann.

Wir unterstützen Sie gerne
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Energiebeschaffung optimal auszurichten. Mit unserer Marktexpertise und individuellen Beschaffungslösungen begleiten wir Sie kompetent – von der Analyse bis zur Umsetzung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.


Medienkontakt:
AEW Energie AG
Industriestrasse 20
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CH-5001 Aarau
info@aew.ch
T +41 62 834 21 11

01.04.2026 | von AEW Energie AG

--- ENDE Pressemitteilung Stromabkommen Schweiz-EU / «Bilaterale III» April 2026 ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über AEW Energie AG

Die AEW Energie AG ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Mit der sicheren Energieversorgung (Strom und Wärme/Kälte) leistet die AEW einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität und zur Lebensqualität in der Region.

Dazu engagiert sich die AEW primär im Kanton Aargau mit der Produktion von Strom und Wärme sowie als führende Netzbetreiberin und Lieferantin für ihre Kunden.

Zudem erbringt sie Dienstleistungen in netz- und energienahen Bereichen sowie in der Telekommunikation. Im Weiteren setzt die AEW auf Beteiligungen und Partnerschaften.

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Quellen:
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