Pressemitteilung
Blütezeit der Verzögerung: Bundesrat treibt seltsame Blüten beim Eigenmietwert
Bildrechte: HEV Schweiz
21.04.2026, Frühmorgens zwitschern wieder die Vögel, die Tage werden länger, die Temperaturen steigen. Der Frühling macht sich unverkennbar bemerkbar.
Frühlingszeit ist auch Blütezeit. Unweigerlich kommt mir spontan das Musical «My Fair Lady» aus dem Jahr 1956 in den Sinn – eine Adaption des aus der Feder von George Bernard Shaw stammenden Theaterstücks «Pygmalion». Denn schliesslich lautet die in der deutschsprachigen Version wahrscheinlich bekannteste Passage daraus trefflich: «Es grünt so grün, wenn Spaniens Blüten blühen.»
Aber eigentlich gilt es, gar nicht in die Ferne zu schweifen, denn das Gute liegt (wie so oft) doch ganz nah. Wie in jedem Frühjahr wetteifert in diesen Tagen zum Beispiel die Chriesibluescht im Zugerland mit der Nordwestschweizer Bluescht der Chirsi, vor allem im Baselbiet – je nach Kantonsteil auch Kirsi oder Chriesi genannt. Möglicherweise läuft das Rennen auch genau umgekehrt. Das dürfte im Auge des Betrachters liegen.
In den tieferen Lagen blühen die Kirschbäume schon seit gut zwei Wochen. Und aktuell werden es immer mehr. Wer genau wissen will, wo sich die Kirschblüte gerade am spektakulärsten zeigt, der wählt die Nummer des offiziellen Zuger «Chriesi-Telefons» oder klickt den Baselbieter «Bluescht-Live- Ticker» im Internet an. Zögern Sie nicht zu lange, denn so schnell, wie die Bluescht kommt, so schnell ist sie auch wieder vorbei.
Während uns dieses Naturschauspiel Freude macht, gilt selbiges für einen der jüngsten Entscheide unter der Berner Bundeshauskuppel überhaupt nicht. Denn die Abschaffung des Eigenmietwerts treibt derweil seltsame Blüten der anderen Art.
An seiner Sitzung vom 1. April (kein Aprilscherz) hat der Bundesrat beschlossen, die Inkraftsetzung der Reform weiter hinauszuzögern. Statt wie im Umfeld der Volksabstimmung vom 28. September letzten Jahres angekündigt auf den 1. Januar 2028, soll der Eigenmietwert nun erst auf den 1. Januar 2029 dahinfallen. Begründung: So soll den Kantonen genügend Zeit zur Verfügung stehen, um – allenfalls und auf eigenen Beschluss hin – die mit der Vorlage verknüpfte Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen umzusetzen. Mit dem, was den Wohneigentümern durch diese zusätzliche Verschiebung blüht, ist der HEV ganz und gar nicht einverstanden.
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