Pressemitteilung
Internationale Arbeitskonferenz 2026: Verabschiedung eines wegweisenden Übereinkommens zur Plattformökonomie

15.06.2026 | 11:38 Uhr | Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

15.06.2026, Die 114. Internationale Arbeitskonferenz (IAK) endete am 12. Juni 2026 in Genf mit der Verabschiedung eines neuen Übereinkommens zur menschenwürdigen Arbeit in der Plattformökonomie. Zudem unterzeichneten Brasilien und die Schweiz ein Memorandum of Unterstanding zur Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Die Schweiz, vertreten durch eine tripartite Delegation unter der Leitung von Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, nahm an den Verhandlungen über ein neues Übereinkommen zu menschenwürdiger Arbeit in der Plattformökonomie teil. Dieses Übereinkommen gewährleistet ein Mindestmass an Schutz für Arbeitende auf digitalen Plattformen und regelt den verantwortungsvollen Einsatz automatisierter Systeme am Arbeitsplatz, ohne dabei die Flexibilität und den innovativen Charakter der Plattformwirtschaft zu beeinträchtigen. Es handelt sich um das erste Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, das sich mit den Herausforderungen der Zukunft der Arbeit in der digitalen Wirtschaft befasst. Als Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses spielte die Schweiz in diesem Prozess eine führende Rolle und leistete einen wesentlichen Beitrag zu den Verhandlungen.

Zudem nutzte die Schweizer Delegation die Konferenz auch für diverse bilaterale Treffen. Mit Brasilien unterzeichnete die Schweiz ein Memorandum of Unterstanding zur Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Am Rande der Konferenz fand auch der 6. hochrangigen Arbeitsdialog Schweiz- Indonesien statt, an welchem sich die beiden tripartiten Delegation über die Herausforderungen der Arbeitslossenkasse angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt austauschte. Der Arbeitsdialog fand im Amt für Arbeit des Kantons Genf statt und beinhaltet auch einen Besuch des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums.

Schliesslich war die Schweiz an den Diskussionen zu Sozialdialog und Tripartismus und Geschlechtergleichstellung im Arbeitsmarkt beteiligt und hob dabei ganz besonders die Stärke der Sozialpartnerschaft in der Schweiz hervor. Im Ausschuss für die Durchführung der Übereinkommen der IAO, der einzelne Länderfälle behandelte, äusserte sich die Schweiz zu Fällen betreffend Kinderarbeit, Arbeitsinspektion, Verstösse gegen die Gewerkschaftsfreiheit und Abschaffung der Zwangsarbeit.


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