Drohnen und Robotik haben – verstärkt durch künstliche Intelligenz – die Kriegsführung grundlegend verändert. Zugleich gewinnen Drohnen als Instrument der hybriden Konfliktführung zunehmend an Bedeutung. Auch in der Schweiz ist eine Zunahme von Drohnenflügen über militärischen und kritischen Infrastrukturen festzustellen. Mit den Leitlinien für die Verteidigung vom 19. Juni 2026 und der Rüstungsplanung hat der Bundesrat deshalb einen raschen Fähigkeitsaufbau im Bereich Drohnen und Robotik sowie deren umfassende Integration in die Armee vorgegeben.
Zentrum Unbemannte Systeme VBS
Mit dem Zentrum Unbemannte Systeme schafft das VBS ein zivil-militärisches Zentrum für Drohnen und Robotik. Es besteht aus einem Tech Hub und einem militärischen Kommando.
Im Tech Hub werden die Bedürfnisse der Truppe, die technologische Kompetenz der armasuisse sowie das Wissen von Hochschulen, Start-ups und Industrie gebündelt. Neue Lösungen sollen gemeinsam entwickelt, erprobt und rasch für den militärischen Einsatz nutzbar gemacht werden. Das militärische Kommando umfasst eine Versuchs- und eine Ausbildungsorganisation. Es erprobt neue Systeme unter möglichst realen Bedingungen und verantwortet die Ausbildung für das Drohnenbataillon. Erkenntnisse aus der Truppe sollen über den Tech Hub rasch an Wissenschaft und Wirtschaft zurückfliessen.
Das Kompetenzzentrum soll auch anderen Departementen, Kantonen und Blaulichtorganisationen offenstehen. Die reibungslose Zusammenarbeit aller Staatsebenen und Organisationen ist zentral angesichts der Bedrohungslage.
Drohnenbataillon und Drohnen-Rekrutenschule
Ab 2028 setzt die Armee ein eigenes Drohnenbataillon zur Aufklärung, Wirkung und Abwehr ein. Gleichzeitig wird die Ausbildung in diesem Bereich gestärkt. Eine eigene Drohnen-Rekrutenschule wird die erforderlichen Kompetenzen systematisch aufbauen und das Drohnenbataillon alimentieren.
Darüber hinaus wird das VBS die Drohnenkompetenzen breit in der Armee verankern. Dabei kann die Armee auf das Wissen und die Erfahrung ihrer Milizangehörigen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie zurückgreifen.
Investitionen in Drohnenfähigkeiten und Drohnenabwehr
Das VBS investiert sowohl in den Einsatz von Drohnen als auch in deren Abwehr. Erste Systeme zur Drohnenabwehr sind bereits eingeführt. Mit der Armeebotschaft 2026 hat der Bundesrat den weiteren Fähigkeitszuwachs eingeleitet. Mit dem Rüstungsprogramm 2027 sind weitere Mittel vorgesehen, um zusätzliche Infrastrukturen und Verbände zu schützen und das neue Drohnenbataillon auszurüsten.
Da sich die Technologien laufend und rasch ändern, will die Armee die Systeme gezielter, in kleineren Stückzahlen und in kürzeren Zyklen beschaffen. Was sich bewährt, soll rasch in der Truppe eingesetzt und aufgrund der dort gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt werden.
Klare Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr
Für die Drohnenabwehr sind heute verschiedene Behörden und Stellen sowie private Betreiber von Infrastrukturen zuständig. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des VBS überprüft deshalb die bestehenden Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen und klärt, welche Anpassungen angesichts der veränderten Bedrohungslage erforderlich sind. Die Arbeiten laufen auch vor dem Hintergrund eines parlamentarischen Auftrags (Motion 25.4410).
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