Pressemitteilung
Baugesuche sollen digital abgewickelt werden können - Kanton Thurgau

14.09.2026 | 19:05 Uhr | Kantonale Verwaltung Thurgau

Kantonale Verwaltung Thurgau

14.09.2026, Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden. Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Das Projekt Geo2020 war im Kanton Thurgau ein Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. Es hatte zum Ziel, eine bessere Datenqualität und kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen sowie vollständig digitale Prozesse zu implementieren, was letztlich zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und den Politischen Gemeinden führen soll. Die vorliegende Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ergibt sich direkt aus dem Projekt.

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Themen: Baugesuche können neu digital über eBau abgewickelt werden. Bei den Nutzungsplänen sind zukünftig die digitalen Daten rechtsverbindlich. Pläne sind als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten zu erstellen. Einzig dem grafischen Auszug (in digitaler Form) kommt Rechtswirkung zu. Damit sollen Abweichungen zwischen den digitalen Daten und den Plänen inskünftig unterbunden werden. Zudem sind in den Zonenplänen Strassen, Wege und Eisenbahnflächen einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zuzuweisen. Gewässer sind neu nach einheitlichen Kriterien im Zonenplan auszuscheiden. Das Nutzungsplanverfahren wird über das neu geschaffene ePlan-Portal abgewickelt.

Die Entwicklung und Einführung des eBau- und ePlan-Portals ist mit einmaligen Kosten von insgesamt rund Fr. 1'200'000 verbunden. Diese Kosten sind durch das Projekt gedeckt, an dem sich die Politischen Gemeinden mit total Fr. 590'000 beteiligt haben. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Support, Wartung und Betrieb der Infrastruktur sowie Weiterentwicklung des Portals betragen ab 2027 nach heutigem Kenntnisstand circa Fr. 250'000. Sie sollen ebenfalls je hälftig vom Kanton und den Politischen Gemeinden getragen werden. Die Nachrüstung der digitalen Baugesuchsverwaltungs-Software für den Anschluss an das eBau-/ePlan-Portal ist bei den Gemeinden abhängig vom jeweiligen Softwareanbieter. Die Angaben liegen dem Kanton nicht vor.

Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Dezember 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/aenderung-pbg-pbv-2026/participant

14.09.2026 | 19:05 Uhr | von Kantonale Verwaltung Thurgau

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Über Kantonale Verwaltung Thurgau

Der frühmittelalterliche Thurgau reichte vom Rhein bis zur Schöllenen und vom Bodensee bis in die Gegend von Dietikon. Im 9. Jahrhundert wurde der Zürichgau inklusive die zentralschweizerischen Gebiete vom Thurgau getrennt. Später sonderte sich das Toggenburg, die alt-sanktgallischen Lande sowie das Appenzell vom Thurgau ab.

Im Hochmittelalter wurde die Landgrafschaft Thurgau von den Herzögen von Zähringen verwaltet, danach von den Grafen von Kyburg. 1264 kam sie an die Grafen von Habsburg. 1460 wurde die Landgrafschaft Thurgau von den eidgenössischen Orten Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus erobert – das Landgericht Thurgau verblieb aber bis 1499 in der Stadt Konstanz – und bis 1798 als gemeinsames Untertanengebiet (gemeine Herrschaft) verwaltet.

Die Reformation setzte sich im Thurgau 1529 beinahe vollständig durch, aber während der Gegenreformation im 16./17. Jahrhundert wurden zahlreiche thurgauische Ortschaften rekatholisiert.

Im März 1798 erlangte der Thurgau die Freiheit, doch bereits im April wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit der Helvetischen Republik, 1803 ein selbständiger und gleichberechtigter Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

An der südlichen Seite des Bodensees, eingebettet zwischen Bodensee und Schweizer Voralpen, findet sich eine reizvolle, von Flüssen durchzogene grüne Landschaft, der Kanton Thurgau. Gemütliche Bauerndörfer, vereinzelte Schlösser und Burgen, stille Wälder, zahlreiche Obstkulturen und Rebgüter sowie der Bodensee prägen diese naturverbundene Gegend und laden zum Entdecken ein. Verschiedene Ortschaften mit historischen Bauten versetzen den Besucher in die Geschichte vergangener Zeiten.

Thurgau - der Kanton am Wasser: Bodensee, Untersee und Rhein, der Kanton des Obstes und Weines, der Burgen und Schlösser. Thurgau - der Kanton für Unternehmungslustige, die abseits der grossen Touristenströme Ferien in einer intakten Landschaft geniessen möchten: Schiff fahren, Rad wandern, spazieren, wandern, schwimmen, segeln, sich entspannen und erholen - natürlich im Velo- Ferienland Thurgau am Bodensee.

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Quellen:
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