Pressemitteilung
Proaktive Wolfsregulierung 2026-2027 - Bewilligung zur teilweisen Regulierung von zwei Wolfsrudeln

24.09.2026 | 15:55 Uhr | Kantonale Verwaltung Wallis

Kantonale Verwaltung Wallis

24.09.2026, Am 28. August 2026 hat der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung beantragt, drei Rudel vollständig zu entnehmen sowie bei zwei Rudeln eine Basisregulierung durchzuführen, die es dem Kanton ermöglicht, zwei Drittel der Jungtiere des Jahres zu entnehmen. Die beiden Bewilligungen für die Basisregulierung wurden soeben vom BAFU erteilt. Bei den drei Anträgen auf vollständige Regulierung sind die Bewilligungen noch hängig. Der Kanton wendet damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) an, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.

Am 28. August 2026 reichte der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag auf proaktive Regulierung des Wolfbestands für den Zeitraum 2026–2027 ein.

Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe derzeit oder in der Vergangenheit Probleme durch Risse an Nutztieren verursacht haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck hat der Kanton beim BAFU die Bewilligung beantragt, drei der derzeit elf im Wallis vorkommenden Rudel (Stand: 17. September 2026) vollständig zu entnehmen (Nanz, Augstbord und Réchy-Annviers). Zudem hat er eine Basisregulierung für zwei Rudel (Nendaz-Isérables und Les Toules) beantragt, die dem Kanton die Möglichkeit bietet, zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere zu entnehmen. Bei den übrigen Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt.

Das BAFU hat die Basisregulierung für die Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules genehmigt und damit die Entnahme von zwei Dritteln der in diesem Jahr geborenen Jungtiere ermöglicht. Diese beiden Regulierungsbeschlüsse, die vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, unterzeichnet wurden, traten am 18. September 2026, dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis, in Kraft. Die Bewilligung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Die Bewilligungen für die vollständige Entnahme der drei übrigen Rudel sind hingegen noch beim BAFU hängig. Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Vorkommen nachgewiesen werden konnte, könnten weitere Anträge auf proaktive Regulierung beim BAFU gestellt werden.

Wie bereits im letzten Jahr sind Informationen zur Weiterverfolgung des kantonalen Antrags, zur Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsanträge sowie zu deren Umsetzung jederzeit über die Berichterstattung und die entsprechenden Informationen auf der Website der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere verfügbar.

24.09.2026 | 15:55 Uhr | von Kantonale Verwaltung Wallis

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