Pressemitteilung
Breite Mehrheit begrüsst Stossrichtung des Spitalverbundsgesetzes

14.10.2026 | 16:27 Uhr | Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

14.10.2026, Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVARG) ausgewertet und die Vorlage zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Eine breite Mehrheit begrüsst die Änderung mit dem Ziel, die Struktur des SVAR neu zu organisieren, indem das Akutspital und das Psychiatrische Zentrum Ausserrhoden (PZA) in eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Dach des SVAR zu entflechten.

Der Regierungsrat hat den Entwurf des teilrevidierten Spitalverbundsgesetzes im Februar 2026 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Kern der Vorlage ist, das Akutspital Herisau und das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in eigenständige privatrechtliche Aktiengesellschaften unter dem Dach des Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) zu überführen. Der Regierungsrat will mit der Teilrevision die unternehmerische Flexibilität des SVAR erhöhen und damit die Gesundheitsversorgung langfristig sichern. Denn die Spitallandschaft steht vor grossen Herausforderungen. Ambulantisierung, Fachkräftemangel, steigende Kosten und regulatorische Anforderungen setzen kleinere Regionalspitäler unter Druck. Der SVAR stösst in seiner heutigen Struktur an Grenzen.

Dank der neuen Gesetzgebung sollen künftig finanzielle Beteiligungen durch Dritte und weitere Organisationsformen möglich werden. Der SVAR bleibt als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen und fokussiert sich auf die strategische Führung der Aktiengesellschaften und die Bereitstellung der Immobilien. Mit der Revision schafft der Regierungsrat Handlungsoptionen, ohne einen Entscheid über eine künftige Eigentümerschaft vorwegzunehmen.

Auswertung Vernehmlassung

Rund 90 Gemeinden, Parteien, Verbände und weitere Organisationen haben sich an der Vernehmlassung beteiligt. Der Regierungsrat dankt allen Teilnehmenden für ihre Stellungnahmen. Die Auswertung zeigt, dass der Handlungsbedarf anerkennt und die vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst wird. Eine Reorganisation und Entflechtung des Akutspitals Herisau und des PZA wird als nachvollziehbar und richtig befunden. Auch die vorgeschlagene Holdingstruktur wird im Grundsatz befürwortet. Teilweise wurde darauf hingewiesen, dass die neue Rechtsform weder die strukturellen Defizite noch den Investitionsbedarf beseitige und die Neustrukturierung allein keine wirtschaftliche Stabilität garantiere. Eine mögliche private Mehrheitsbeteiligung wurde teilweise kritisch betrachtet und gefordert, dass die Aktienmehrheit beim Kanton verbleibe.

Gefordert wurden zudem eine klare Eignerstrategie, verbindliche Leistungsaufträge und Qualitätsvorgaben sowie gesicherte Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten des Kantons. Verschiedentlich wurde vorgebracht, dass eine klare Strategie zur Gesundheitsversorgung vorliegen müsse, bevor strukturelle Anpassungen und Überlegung zur Änderung der Eigentumsverhältnisse erfolgen. Vereinzelt wurde in diesem Zusammenhang die Eingliederung der Spitalliegenschaft Heiden in die künftige SVAR-Organisation oder ein Verkaufsmoratorium gefordert. Von Teilnehmenden der Vernehmlassung wurde auch verlangt, dass die Gesamtverantwortung des Kantons für die Gesundheitsversorgung im Gesetz stärker verankert werde, welche er auch im Falle eines Verkaufes wahrnehmen müsse.

In der Vernehmlassung wurden auch diverse Anliegen zur weiteren Ausgestaltung der Spitalversorgung eingebracht. Dazu gehören mehr Transparenz über die finanziellen Auswirkungen und die Kapitalausstattung der künftigen Aktiengesellschaften sowie die Prüfung überregionaler Kooperationen und strategischer Allianzen. Weiter wurde die Sicherstellung von Notfallversorgung, Aus- und Weiterbildung sowie die Klärung des weiteren Vorgehens bei der geschützten Operationsstelle (GOPS) in Herisau gefordert. Mehrfach wurde zudem eine stärkere politische Mitwirkung des Kantonsrates bei möglichen Veräusserungen oder Schliessungen verlangt.

Präzisierungen vorgenommen

Der Regierungsrat hat die Rückmeldungen geprüft und die Vorlage sowie den erläuternden Bericht an verschiedenen Stellen entsprechend angepasst und präzisiert. Er anerkennt die Bedeutung der Rückmeldungen für die weitere Ausgestaltung der Vorlage. Die Teilrevision hat nicht zum Ziel, das Gesundheitswesen des Kantons neu zu regeln. Sie soll die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit der SVAR stärker unternehmerisch handeln werden kann. Die Teilrevision nimmt auch keine Entscheide über mögliche Partnerschaften oder Eigentumsverhältnisse vorweg. Sie schafft aber die rechtlichen Voraussetzungen, damit solche Entscheide zu einem späteren Zeitpunkt möglich sind.

Der Regierungsrat teilt das Anliegen, dass Leistungen wie Notfallversorgung, Geburtshilfe, Psychiatrie und Rettungsdienst nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden können und der Kanton weiterhin Einfluss haben muss. Der Kanton behält auch mit der Teilrevision des Spitalverbundsgesetzes die Kontrolle. Er steuert die Versorgung weiterhin über Spitalplanung, Leistungsaufträge und gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der SVAR bleibt zudem eine kantonale Anstalt, die Grundstücke bleiben im Eigentum des Kantons. Neu sitzt zwingend ein Regierungsmitglied im Verwaltungsrat des SVAR. Beteiligungen Dritter prüft der Regierungsrat nach Versorgung, Qualität und finanzieller Leistungsfähigkeit.

Mitarbeitende bleiben zentral

In der Vernehmlassung wurden auch Fragen zu den Auswirkungen der Neuorganisation auf die Mitarbeitenden aufgeworfen. Der Regierungsrat unterstreicht deren zentrale Bedeutung für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Sowohl das Akutspital Herisau als auch das PZA stehen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Attraktive und zeitgemässe Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Neuorganisation.

Der Regierungsrat hat das teilrevidierte Gesetz nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Voraussichtlich im März 2027 kommt es zur ersten Lesung im Kantonsrat. Anschliessend kann sich die Bevölkerung in der Volksdiskussion äussern. Vorbehältlich der parlamentarischen Beratung tritt das angepasste Gesetz am 1. März 2028 in Kraft. Die Unterlagen sind ab 29. September 2026 online abrufbar unter www.ar.ch/kantonsrat/geschaeftssuche

14.10.2026 | 16:27 Uhr | von Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

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Über Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

Der 821 urkundlich ersterwähnte Ort im Appenzellerland ist der Schwänberg bei Herisau. Vor rund 600 Jahren entstand das Land Appenzell und 1597 durch die Landteilung der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Im protestantischen Ausserrhoden blühte früh die Heimindustrie auf, die im schweizerischen Vergleich eine ausserordentliche Bevölkerungsdichte zuliess. Die 1918 einsetzende Stickereikrise versetzte den Textilkanton in wirtschaftliche, politische und kulturelle Agonie.

Die ab 1945 einsetzende Diversifikation ging einher mit einem markanten Wachstum des Pendlerverkehrs und liess anderseits dank vermehrter Zuwanderung in vielen Gemeinden neue Wohnquartiere entstehen. Ab 1960 übernahm der Kanton nach und nach öffentliche Aufgaben, die zuvor auf Gemeindeebene gelöst worden waren. Getragen von einer positiven Aufbruchstimmung gab sich der Kanton 1995 eine moderne Verfassung.

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