05.10.2026, Bern (ots) - Als Zentren der Wirtschaft, Forschung und Innovation sind die Schweizer Städte auf stabile Beziehungen mit der EU und
damit die neuen bilateralen Verträge angewiesen. Für Staatsverträge dieser Art verlangt die Verfassung das fakultative Referendum
mit Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht vorgesehen; es würde das Stimmgewicht der urbanen Bevölkerung unverhältnismässig
schmälern.
Die Bilateralen III sind für eine starke Schweiz, ihre Städte und Agglomerationen von zentraler Bedeutung: Sie sichern stabile
Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Kultur der Schweiz. Für sie gelten die gleichen
Regeln wie für vergleichbare Abkommen: Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen unterstehen dem fakultativen
Referendum; die Verfassung verlangt hierfür kein Ständemehr. Auf diesem Weg haben die Stimmberechtigten bereits die Bilateralen I
und Schengen/Dublin genehmigt, jeweils mit dem Volksmehr. Das Ständemehr ist ein Pfeiler des Föderalismus, weicht aber vom
Grundsatz "eine Person, eine Stimme" ab. Wann es zur Anwendung kommt, muss sich daher klar aus der Verfassung ergeben und
darf nicht von Fall zu Fall entschieden werden. Sonst wird aus dem Schutz der Minderheit eine Benachteiligung der Mehrheit. Das
würde einer starken Schweiz nicht anstehen.
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