Pressemitteilung
Reinach: Einbahnverkehr und Umleitung auf der Bruggstrasse Ost

13.10.2026 | 16:47 Uhr | Kantonale Verwaltung Basel Land

Kantonale Verwaltung Basel Land

13.10.2026, Die Bauarbeiten auf der Bruggstrasse Ost in Reinach wechseln in eine nächste Bauphase. Vom 19. Oktober 2026 bis 30. Juli 2027 kann der Verkehr nur noch in Richtung Dornach fahren. Der Verkehr ab dem Kreisel Dornach in Richtung Reinach oder Aesch wird über die Talstrasse in Arlesheim umgeleitet. Hingegen kann ab dem 13. Dezember 2026 der aktuell gesperrte Teil der Dornacherstrasse in Aesch in alle Fahrtrichtungen wieder genutzt werden.

Die Arbeiten auf und unter dem Abschnitt Bruggstrasse Ost in Richtung Dornach sind zu einem grossen Teil abgeschlossen. Das gilt auch für die Bauwerke und die Verbindungskanäle für das zukünftige Mischwasserbecken Dornachbrugg in Aesch. Im Strassenprojekt wird in den kommenden Bauphasen insbesondere der Kreisel vor der neuen Nepomukbrücke fertiggestellt. Gleichzeitig finden unterirdische Arbeiten statt, da Werkleitungen ersetzt werden müssen.

Ab Kreisel Dornach Richtung Westen gesperrt

Da der Übergang von der Brücke zur Strasse zu schmal für eine beidseitige Verkehrsführung ist und um einen sicheren Baustellenbetrieb zu gewährleisten, muss das aktuelle Verkehrsregime vom 19. Oktober 2026 bis 30. Juli 2027 angepasst werden:

- Der Abschnitt Bruggstrasse Ost ist nur noch in Richtung Dornach befahrbar.

- Die Gegenrichtung aus Dornach in Richtung Reinach oder Aesch wird gesperrt. Von der Sperrung ausgenommen sind der Linienbusverkehr, der Veloverkehr und die Rettungsorganisationen bei einer Einsatzfahrt unter Blaulicht. Der motorisierte Individualverkehr wird über die Birseckstrasse durch die Talstrasse in Arlesheim bis zum Autobahnanschluss Reinach Nord umgeleitet. Die Umleitung ist ausgeschildert und wird von einem Verkehrsdienst begleitet.

- Die Verkehrsumstellung erfolgt in der Nacht zum Montag, 19. Oktober 2026 und gilt ab 5 Uhr.

Dornacherstrasse ab 13. Dezember 2026 wieder offen

Nachgelagert zum ÖV-Fahrplanwechsel wird am 13. Dezember 2026 der aktuell gesperrte Teil der Dornacherstrasse in Aesch in alle Fahrtrichtungen wieder geöffnet. Ausgenommen davon ist die direkte Zufahrt in das Quartier Gstadstrasse auf der gegenüberliegenden Seite der Bruggstrasse. Das Quartier erhält eine provisorische Zufahrt.

Der Verkehrsfluss wird laufend beobachtet. Falls nötig werden weitere Massnahmen geprüft und umgesetzt. Bei Verkehrsüberlastung werden grossräumig Verkehrsdienste aufgeboten.

Der Fuss- und Veloverkehr kann ab dem Kreisel Dornach weiterhin die nördliche Seite der neuen Nepomukbrücke in Richtung Bruggstrasse nutzen. Vor der Baustelle werden diese Verkehrsteil­nehmenden über einen Steg und in Bauphase 3 über eine weiteres provisorisches Wegstück um die Baustelle herum gelenkt. Das nördliche Trottoir der Bruggstrasse steht ebenso zur Verfügung wie der neue Velo- und Fussgängerweg auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Die Querungen in Richtung Dornacherstrasse sind signalisiert.

Die Planung der Bauphasen für das Strassenprojekt wurde immer wieder angepasst, um die Störungen im Verkehrssystem möglichst kurz, möglichst gering und möglichst stabil zu halten. Die Bruggstrasse Ost konnte deshalb länger als vorgesehen in beide Richtungen genutzt werden. Auch für die kommenden Arbeiten sind andere Möglichkeiten geprüft worden, zum Beispiel ein Wechselverkehr mit Ampel oder das Ausweichen der Fahrzeuge auf das Brückentrottoir. Die räumlichen Verhältnisse bzw. die Brückenkonstruktion lassen dies aber nicht zu.

13.10.2026 | 16:47 Uhr | von Kantonale Verwaltung Basel Land

--- ENDE Pressemitteilung Reinach: Einbahnverkehr und Umleitung auf der Bruggstrasse Ost ---


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Über Kantonale Verwaltung Basel Land

Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

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Quellen:
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