03.11.2026, Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen durch den Familienfonds zu verstärken. Die im Jahr
2026 gewährten Beträge werden künftig zwischen 1'350 Franken und 2'750 Franken liegen. Das bedeutet für bestimmte Familien eine Erhöhung um bis zu 280
Franken pro Jahr. Schätzungen zufolge werden Ende 2026 rund 10'700 bedürftige Familien im Wallis diese Unterstützung erhalten können. Insgesamt werden
knapp 22 Millionen Franken ausbezahlt. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer zu den Familienzulagen wird ab 2027 von 0,13 % auf 0,10 % gesenkt.
Kantonaler Familienfonds
Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung von Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage für Alleinstehende oder Paare mit geringem Einkommen und Kindern, die im Wallis wohnhaft sind. Der Anspruch auf Leistungen richtet sich nach dem steuerpflichtigen Einkommen.
Für 2026 hat der Staatsrat beschlossen, die Zahl der Anspruchsberechtigten beizubehalten und die gewährten Beträge für die am stärksten benachteiligten Familien gezielt zu erhöhen. Die 2026 gewährten Beträge werden somit gegenüber 2025 um bis zu 280 Franken steigen. Dank dieser zusätzlichen Hilfe können die betroffenen Haushalte je nach Einkommen nun einen jährlichen Betrag von bis zu 2'750 Franken erhalten. Schätzungen zufolge dürften bis Ende Dezember 2026 rund 10'700 Familien von der Haushaltszulage profitieren. Insgesamt werden knapp 22 Millionen Franken ausbezahlt, rund 1,1 Millionen Franken mehr als der für 2025 vorgesehene Betrag.
Diese Erhöhung bietet Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen zusätzliche Unterstützung, um ihre Ausgaben zu decken und ihre Kaufkraft zu erhalten. Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen finanziert, die sich auf 0,18 % der AHV-Löhne belaufen.
Familienzulagen
Gemäss dem Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) legt der Staatsrat den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf maximal 0,42 % der Löhne fest. Dieser Satz betrug 2026 0,13 %. Für das Jahr 2027 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf 0,10 % zu senken. Diese Senkung wird durch die Zunahme der Lohnsumme ermöglicht.
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Das um 25 v. Chr. von den Römern eroberte und danach zur Provinz Rätien gehörende Gebiet wurde im 5. Jahrhundert im Bereich des Unterwallis von Burgundern besetzt, während sich im heutigen Oberwallis Alemannen niederliessen. 999 kam die Grafschaft Wallis an den Bischof von Sitten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eroberten die bäuerlichen Gemeindeorganisationen (die 7 Zenden) des Oberwallis das inzwischen zu Savoyen gehörende Unterwallis und unterstellten es bis 1798 ihrer Verwaltung.
Im 16. Jahrhundert erzwang das Wallis die Unabhängigkeit von bischöflicher Herrschaft. 1802 erklärte Napoleon I. das Gebiet zur unabhängigen Republik und 1810 zum französischen Département du Simplon. 1815 trat das Wallis als 22 Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Eine Verfassung wurde 1907 verabschiedet, die Frauen des Kantons sind seit 1970 wahlberechtigt.
Finden - erleben - verstehen. Über dem Talboden flimmert die Hitze. Durch Wälder und Rebberge murmelt das Wasser in den Suonen.
Von Gletschern her weht ein kühler Wind. Die Berggipfel sind hier dem Himmel ein bisschen näher als andernorts. Wie ein blaues Band die Rhone, gespeist von unzähligen Bächen aus steilen Seitentälern, im rauhen Goms stürmisch, im Unterwallis beschaulicher. Sie zieht vorbei an Bergdörfern mit sonnengebräunten Holzhäusern, vorbei an Städten mit alter Geschichte und neuen Impulsen, vorbei an Obstgärten und Rebbergen, bis zur Einmündung in den Genfersee. Eine Landschaft, geprägt von Gegensätzen, schroffen Felsen, Hochalpen, deutscher und französischer Sprache und Mentalität. Land der Viertausender, Land der grössten Gletscher, Land der Alpenpässe.
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