Pressemitteilung
TARDOC-Revision 2027: Was Schweizer Arztpraxen bis zum Jahreswechsel klären sollten

28.10.2026 | 10:24 Uhr | MediCloud Med

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28.10.2026, Frauenfeld - Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Schweizer Arztpraxen nach TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab. Die Tarifversion 2027 liegt seit Juni beim Bundesrat, der Entscheid steht noch aus. Wird sie genehmigt, gilt sie ab dem 1. Januar 2027. Mit ihr kommt eine Neuerung, die viele Praxen beschäftigt: die Höchstgrenze für die ärztliche Leistung.

Was die Höchstgrenze umfasst

Teil der eingereichten Revision ist eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistung. Die Tarifpartner haben dafür einen Wert von 1'577 Taxpunkten vorgelegt. Grundlage ist ein Beschluss des Parlaments im Kostendämpfungspaket 2.

Die Grenze gilt nur für die ärztliche Leistung im TARDOC zulasten der Grundversicherung. Nicht mitgerechnet werden Infrastruktur- und Personalleistungen, ambulante Pauschalen, Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis sowie ärztliche Berichte und Gutachten. Berechnet wird sie pro Ärztin oder Arzt anhand der persönlichen GLN als Monatsdurchschnitt: Die Taxpunkte eines Kalendermonats werden durch die Zahl der Tage geteilt, an denen ärztliche Leistungen abgerechnet wurden. Einzelne Tage über dem Wert führen deshalb nicht automatisch zu einer Überschreitung.

Laut FMH überschreiten nach den Auswertungen der ärzteeigenen nationalen Datensammlung mehr als 93 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte die Grenze nicht. Wie eine Überschreitung gehandhabt würde, ist noch nicht festgelegt.

Was Praxen jetzt prüfen können

Unabhängig vom Entscheid des Bundesrats stellen sich drei Fragen. Bildet die eingesetzte Software die neue Tarifversion rechtzeitig zum Jahreswechsel ab? Entsteht die Leistungserfassung während der Behandlung, oder wird sie abends nachgetragen? Wer laufend erfasst, sieht schon während des Monats, wo die Praxis steht. Und zeigt die Auswertung den Monatsdurchschnitt je Ärztin und Arzt oder nur den Durchschnitt der ganzen Praxis?

Für Gruppenpraxen und Ärztezentren ist der letzte Punkt entscheidend, weil die Grenze für jede Person einzeln gilt.

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Quellen:
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