Doppelnamen ab 2027 wieder erlaubt: Das ändert sich für Ehepaare in der Schweiz

27.10.2026 | 10:06 Uhr | Aktuellenews.ch / HELP Media AG

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27.10.2026, Ab dem 1. Januar 2027 können Ehepaare in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen führen. Das Parlament hat die entsprechende Gesetzesänderung am 20. März 2026 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 21. Oktober entschieden, sie auf Anfang 2027 in Kraft zu setzen. Die neue Regelung gilt nicht nur für zukünftige Eheschliessungen, sondern eröffnet auch bereits verheirateten Personen neue Möglichkeiten. Für Kinder bleiben Doppelnamen hingegen ausgeschlossen.

Bundesrat setzt neues Namensrecht auf Anfang 2027 in Kraft

Wer in der Schweiz heiratet, erhält ab dem 1. Januar 2027 mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens. Ehepartner können ihre bisherigen Namen künftig zu einem amtlichen Doppelnamen verbinden. Dabei sind sowohl Schreibweisen mit Bindestrich als auch ohne Bindestrich möglich.

Damit wird eine Regelung angepasst, die seit 2013 gilt. Seither konnten bei einer neuen Eheschliessung keine amtlichen Doppelnamen mehr gewählt werden. Bereits zuvor erworbene Doppelnamen blieben jedoch bestehen.

Mit der Wiedereinführung möchte das Parlament den Ehepartnern mehr Möglichkeiten geben, ihre persönliche Identität und familiäre Verbundenheit auch im amtlichen Namen zum Ausdruck zu bringen.

Was bedeutet die Änderung für bereits verheiratete Paare?

Die neue Regelung ist nicht auf Paare beschränkt, die ab 2027 heiraten. Auch Personen, die bereits verheiratet sind, können künftig einen amtlichen Doppelnamen annehmen.

Dazu müssen sie eine entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Zivilstandsamt abgeben. Diese Möglichkeit besteht ab dem 1. Januar 2027.

Für zahlreiche Ehepaare entsteht damit die Möglichkeit, ihre familiäre Verbundenheit im amtlichen Namen sichtbar zu machen, ohne vollständig auf den bisherigen Namen verzichten zu müssen.

Kinder dürfen weiterhin keinen Doppelnamen tragen

Eine wichtige Einschränkung bleibt bestehen: Für Kinder ist ein Doppelname nach schweizerischem Namensrecht weiterhin nicht vorgesehen. Auch wenn ein oder beide Elternteile künftig einen amtlichen Doppelnamen führen, ändert sich daran nichts.

Die Namensregelung für Kinder bleibt damit von der neuen Wahlmöglichkeit für Ehepartner getrennt.

Was passiert mit dem Allianznamen im Schweizer Pass?

Viele verheiratete Personen verwenden bereits heute einen sogenannten Allianznamen. Dabei handelt es sich um eine Kombination der beiden Namen mit Bindestrich, die jedoch nicht als amtlicher Name gilt.

Mit der Einführung der offiziellen Doppelnamen wird sich auch die bisherige Praxis bei Schweizer Ausweisdokumenten verändern.

Die Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Allianznamens in Reisepass und Identitätskarte soll künftig entfallen. Diese Änderung tritt jedoch nicht automatisch am 1. Januar 2027 in Kraft. Zunächst gilt eine Übergangsfrist, deren Ende der Bundesrat noch festlegen wird.

Personen, die einen Allianznamen in ihren Ausweisdokumenten führen, sollten deshalb die weiteren Informationen der zuständigen Behörden beachten.

Weitere Einzelheiten folgen im November

Die notwendigen Anpassungen der Zivilstandsverordnung befinden sich derzeit noch in Vorbereitung. Der Bundesrat will diese voraussichtlich im November 2026 verabschieden.

Für betroffene Personen empfiehlt es sich deshalb, die weiteren Informationen der Zivilstandsbehörden zu beachten, insbesondere wenn sie bereits verheiratet sind und ihren Namen ändern möchten.

Weitere Informationen

Für die rechtlichen Grundlagen im Bereich des schweizerischen Ehe- und Namensrechts ist das Bundesamt für Justiz (BJ) zuständig.

Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ), Medienmitteilung vom 21. Oktober 2026. Redaktionelle Aufbereitung: AktuelleNews.ch.

27.10.2026 | 10:06 Uhr | von Aktuellenews.ch / HELP Media AG

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