Pressemitteilung
FINMA genehmigt ersten Schweizer Bitcoin-ETF

20.10.2026 | 15:02 Uhr | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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20.10.2026, Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt den ersten direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds und fokussiert dabei auf Anlegerschutz und Transparenz.

Die FINMA stellt ein zunehmendes Interesse an Anlagen in Kryptowährungen, insbesondere in Bitcoins, fest und hat erstmalig einen börsengehandelten, direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds (sogenannter Bitcoin-ETF) genehmigt. Es handelt sich dabei um einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für alternative Anlagen" mit besonderem Risiko. Weitere Fondsanbieter haben ebenfalls Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt.

Bereits 2021 hat die FINMA einen Fonds für qualifizierte Anleger bewilligt, der hauptsächlich in einen Korb von Kryptowährungen investiert. Da Bitcoins im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine lange Handelsgeschichte und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweisen, hat die FINMA vorliegend eine Ausnahme von den anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften genehmigt. Für einen effektiveren Schutz der Anlegerinnen und Anleger haben die beaufsichtigten Institute Massnahmen zu ergreifen, um operationelle Risiken sowie Risiken bei der Verwahrung – im Sinne der am 12. Januar 2026 publizierten Aufsichtsmitteilung – zu verringern. Die Anwendung von Verhaltensregeln am Point of Sale gemäss FIDLEG trägt auch zu einem höheren Anlegerschutz als bei direkt getätigten Investitionen in Kryptowährungen bei. Ausserdem soll die Transparenz verstärkt werden, namentlich indem die Risiken in den Fondsdokumenten klar hervorgehoben und erläutert sind.

Das Marktrisiko im Zusammenhang mit Bitcoins bleibt sehr hoch

Die FINMA betont gleichzeitig, dass Investitionen in Bitcoins – auch über einen von ihr genehmigten ETF – hoch riskant bleiben. Wegen der starken Schwankungen bei Kryptowährungen kann das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren. Diesem Umstand ist beim Anlageentscheid, insbesondere bei der Höhe des investierten Betrages, Rechnung zu tragen.

Die FINMA macht die Beaufsichtigten darauf aufmerksam, dass beim Angebot von Finanzinstrumenten, welche Kryptowährungen als Basiswert haben, die Verhaltensregeln des FIDLEG strikt einzuhalten sind. So sind insbesondere klare Risikohinweise, inkl. über Volatilität und Verlustrisiken, anzubringen. Auch der Angemessenheits- bzw. der Eignungsprüfung gemäss FIDLEG ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Kontakt

Serkan Isik, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 95 59
serkan.isik@finma.ch

20.10.2026 | 15:02 Uhr | von Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.

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Quellen:
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