Pressemitteilung
Modernisiertes Informationsportal des BWO zu den Kurzzeitvermietungen

28.08.2026 | 11:20 Uhr | Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Bundesamt für Wohnungswesen BWO

28.08.2026, Bern — Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat sein vollständig überarbeitetes Informationsportal zur Kurzzeitvermietung über Buchungsplattformen aufgeschaltet. Das Portal wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) weiterentwickelt und richtet sich an Kantone, Städte und Gemeinden. Es stellt aktualisierte Informationen und Praxisbeispiele zur Verfügung.

Für zahlreiche Behörden werden Kurzzeitvermietungen via Online-Buchungsplattformen je länger je mehr zu einer Herausforderung. Dies gilt vor allem, wenn sie sich auf den lokalen Wohnungsmarkt auswirken oder wenn sie Fragen zur Raumplanung, Besteuerung, Beherbergung oder Gästemeldungen aufwerfen. Als Hilfestellung für die Behörden im Umgang mit diesem Thema hat das BWO im April 2020 ein Informationsportal lanciert.

Mehr Inhalt und grössere Benutzerfreundlichkeit

Im Rahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit (Massnahme C4.1) und infolge eines vom Parlament erteilten Auftrags, der in die Legislaturplanung 2023–2027 aufgenommen wurde (Massnahme 119), haben das BWO und die SAB das bestehende Portal komplett überarbeitet, um die Lesbarkeit, die Navigation und den praktischen Nutzen für die betroffenen Behörden zu verbessern.

Die neue Version bietet unter anderem:

- eine optimierte Struktur, sodass die Informationen leichter zugänglich sind;

- aktualisierte Inhalte zu den wichtigsten betroffenen Rechtsgebieten und zu den auf dem Portal beschriebenen Praxisbeispielen (Gemeinde Interlaken, Kantone Genf und Waadt);

- drei zusätzliche Beispiele für Massnahmen, die der Kanton Tessin sowie die Städte Bern und Luzern umgesetzt haben;

- neue Unterseiten mit erhobenen Daten zur Kommunikation;

- zusätzliche Abbildugnen, insbesondere Grafiken zu Massnahmen auf Gemeindeebene.

Ein Instrument für die öffentlichen Verwaltungen

Das Portal richtet sich an Kantone, Städte und Gemeinden. Ziel ist es, sie damit auf klare und leicht zugängliche Art dabei zu unterstützen, selbst Massnahmen zur Regulierung der Kurzzeitvermietungen festzulegen, anzupassen oder umzusetzen. Das Portal ist hingegen nicht für individuelle Anfragen von Privatpersonen gedacht.

Die Modernisierung des Portals steht in direktem Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl öffentlicher Verwaltungen, die ihre Regulierung für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum anpassen wollen. Somit stellt das Portal das Referenzinstrument für den Erfahrungsaustausch dar, trägt zur Verbreitung von guten Praxisbeispielen bei und unterstützt die Behörden bei ihren Überlegungen in diesem Bereich. Die beschriebenen Einzelbeispiele zeigen verschiedene Ansätze auf, die jeweils unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechen.

Weitere Informationen:
Informationsportal Kurzzeitvermietung und Buchungsplattformen

Adresse für Rückfragen
Medien und Kommunikation BWO
media@bwo.admin.ch
+41 58 463 49 95

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB
info@sab.ch
+41 31 382 10 10

28.08.2026 | 11:20 Uhr | von Bundesamt für Wohnungswesen BWO

--- ENDE Pressemitteilung Modernisiertes Informationsportal des BWO zu den Kurzzeitvermietungen ---


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:

- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft