Die Verkehrsflussinitiative verlangt, dass auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gilt und der Verkehrsablauf weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden darf. Ausnahmen wären nur auf kurzen Strecken und nach Festsetzung im kantonalen Strassenrichtplan durch den Kantonsrat möglich. Der Regierungsrat erachtet diese Vorgaben als zu starr. Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit müssen weiterhin möglich sein, beispielsweise Mittelschutzinseln bei Fussgängerquerungen oder «Eingangsbremsen» bei Ortseingängen. Auch die zusätzlichen Vorgaben zu Ausnahmen beurteilt er als nicht praktikabel. Dies im Gegensatz zu den Befürwortern der Initiative, welche bauliche Massnahmen, die den Verkehrsfluss verlangsamen, grundsätzlich ablehnen.
Ja zum Gegenvorschlag
Der Regierungsrat hat aber Verständnis für das Anliegen der Initianten, den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen flüssig und den Fahrplan des öffentlichen Verkehrs stabil zu halten sowie den Individualverkehr nicht ohne Not zu behindern. Der Gegenvorschlag nimmt das zentrale Anliegen der Initiative auf, lässt aber den nötigen Spielraum für Verkehrssicherheit und sachgerechte Lösungen. Im kantonalen Strassengesetz soll festgehalten werden: «Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich als allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsablauf darf nicht behindert werden.»
Damit werden die ausführenden Behörden angehalten, von Tempo 50 nur abzuweichen, wenn dies zwingend notwendig ist. Im Zweifelsfall soll auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen auf eine Temporeduktion verzichtet werden.
Der Regierungsrat empfiehlt deshalb für die Volksabstimmung vom 27. September 2026: Nein zur Verkehrsflussinitiative und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrats. Bei der Stichfrage empfiehlt der Regierungsrat ebenfalls den Gegenvorschlag.



