Pressemitteilung
Nachhaltigkeitsbeurteilung bei Grossprojekten wird als sinnvoll erachtet

21.10.2026 | 16:21 Uhr | Kantonale Verwaltung Nidwalden

Kantonale Verwaltung Nidwalden

21.10.2026, Ein Vorstoss fordert, grössere Vorhaben der öffentlichen Verwaltung künftig systematisch auf ihre Nachhaltigkeit zu prüfen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen. Eine solche Beurteilung kann dazu beitragen, gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und ausgewogen zu berücksichtigen. Das Instrument soll nun schrittweise in der Verwaltung eingeführt werden.

Ein Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden verlangt, dass bedeutende Vorhaben in der Verwaltung einer Beurteilung auf Nachhaltigkeit (NHB) unterzogen werden. Ein Projekt würde gemäss Vorstoss dann als beurteilungswürdig gelten, wenn sämtliche folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind: Es erfordert einen Regierungsratsbeschluss, hat grossräumige Auswirkungen, betrifft mehr als 5'000 Personen, verursacht Aufwände oder Erträge von über 2 Mio. Franken, entfaltet eine zukunftsgerichtete und über die Verwaltung hinausgehende Wirkung und stellt ein neues Geschäft oder eine wesentliche Überarbeitung eines bestehenden Geschäfts dar.

Der Regierungsrat ist gegenüber dem Anliegen positiv eingestellt und misst von sich aus dem Thema im Leitbild Nidwalden 2035 eine hohe Bedeutung bei. «Nachhaltigkeit ist längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Leitgedanke für unser Handeln. Natürliche Lebensgrundlagen stehen unter Druck, soziale Ungleichheiten nehmen zu und gleichzeitig soll eine wirtschaftliche Entwicklung erfolgen. Auch öffentliche Verwaltungen stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Der Regierungsrat anerkennt auch die Rolle des Kantons bei der lokalen Erreichung der Ziele der Agenda 2030, die als globales Rahmenwerk der UNO für eine nachhaltige Entwicklung gilt und vom Bund mitgetragen wird.

In seinem Bericht zum Postulat zeigt der Regierungsrat auf, wie die Verwaltung eine Nachhaltigkeitsbeurteilung strategisch verankern und operativ umsetzen kann. Das Instrument soll schrittweise eingeführt werden. Dabei wird auf eine praxistaugliche Anwendung geachtet, um den Aufwand vertretbar zu halten und die Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen. Die Beurteilung der relevanten Vorhaben wird durch drei kantonale Fachpersonen aus den Bereichen Gesellschaft, Ökonomie und Ökologie erfolgen. Welche einbezogen werden, richtet sich nach den jeweiligen Inhalten und Fragestellungen. Der damit verbundene Mehraufwand bleibt begrenzt und ist insofern gerechtfertigt, als dadurch potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und Projekte bestenfalls optimiert werden.

Die im Postulat aufgeführten Relevanzkriterien für die Nachhaltigkeitsbeurteilung werden als zweckmässig erachtet. Die vorgeschlagene Methodik ermöglicht eine nachvollziehbare Beurteilung. Gleichzeitig wird eine ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte sichergestellt. Dadurch wird eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel gefördert. Eine Anpassung nimmt der Regierungsrat beim finanziellen Schwellenwert vor. Dieser wird von 2 auf 5 Millionen Franken angehoben. Damit soll die Nachhaltigkeitsbeurteilung gezielt bei Projekten mit grösserer finanzieller Bedeutung zum Einsatz kommen. «Wir fokussieren die Beurteilung damit auf besonders relevante Vorhaben und können die verfügbaren Ressourcen dort einsetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen», hält der Regierungsrat in seinem Bericht fest. «Eine systematische Nachhaltigkeitsbeurteilung bei kantonalen Grossprojekten ist sinnvoll, zeitgemäss und trägt zur Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz bei», ist Joe Christen überzeugt. «Sie dient zudem als transparente Grundlage für Entscheidungsträger.» Ziel ist es parallel, in der Verwaltung eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Denkweise zu etablieren.

Der Regierungsrat hat den Bericht zur Nachhaltigkeitsbeurteilung in der Verwaltung verabschiedet und beantragt dem Landrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

21.10.2026 | 16:21 Uhr | von Kantonale Verwaltung Nidwalden

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Über Kantonale Verwaltung Nidwalden

1291 schlossen die Talleute von Uri, Schwyz und Nidwalden ein Bündnis, das zur Bildung der Eidgenossenschaft führen sollte. Freilich waren damals noch fast keine staatlichen Strukturen vorhanden. Diese begannen sich erst zu entwickeln und erreichten gegen Ende des 14. Jahrhunderts sowohl auf regionaler wie auf kommunaler Ebene einen Stand, der bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft höchstens noch marginal verändert worden ist: Alle politischen Gewalten (wie Landsgemeinde, Landrat, Wochenrat, obrigkeitliche Herren, Gerichte, dörfliche Ürten und Kirchgemeinden) waren nun institutionalisiert. Schritt mit diesem Aufbau hielt die Ausbildung des Territoriums mit dem Zurückdrängen der Feudalrechte Landsfremder und der Annexion der Engelberger Alpen.

Ob- und Nidwalden bildeten jedoch nie eine politische Einheit. Nidwalden trat 1291 allein mit Uri und Schwyz in den Bund ein (Obwalden kam erst später hinzu). Verschiedene Wege ging man auch beim Aufbau der Staatsstrukturen. Einzig zur Beratung wichtiger gemeinsamer Interessen rief man im 14. und im 15. Jahrhundert bisweilen die Landleute aus beiden Talschaften zusammen. Später unterblieb auch das, soweit hatte man sich auseinandergelebt, dass man lieber mit den Urnern, Schwyzern oder Luzernern gemeinsame Sache machte als miteinander. So galt Nidwalden bei den politischen Auseinandersetzungen nach den Burgunderkriegen, die im Stanser Verkommnis 1481 ihr Ende fanden, als neutral, während Obwalden als Parteigänger angesehen wurde. Oder Nidwalden eroberte mit Uri und Schwyz allein die ennetbirgischen Vogteien Bellinzona, Riviera und Blenio im Tessin.

Das Nidwaldner Selbstverständnis war in hohem Masse religiös bestimmt. Die Stellung der Kirche war stark, das christliche Nidwalden eine Realität. Der berühmteste Nidwaldner Staatsmann Landammann Melchior Lussi vertrat gar die gesamte Innerschweiz am Konzil von Trient und war massgebend an der Erneuerungsbewegung beteiligt. Es erstaunt darum nicht, dass die Reformen der katholischen Kirche hier auf fruchtbaren Boden fielen.

Wirtschaftlich blieb Nidwalden bis ins 20. Jahrhundert ein Agrarland. Vieh und Hartkäse wurden vor allem nach Oberitalien ausgeführt. Obwohl das Land schon im Spätmittelalter die Bevölkerung nicht ernähren konnte, entstand nur im Rotzloch eine kleine Industriezone. Solddienste und später Auswanderungen ins Elsass, nach Württemberg, später auch nach Preussen, Russland und Übersee trugen zur Linderung des Bevölkerungsdruckes bei.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren noch über 95 Prozent der ansässigen Bevölkerung Landleute und mehr als 85 Prozent wohnten in jener Gemeinde, in der sie das Bürgerrecht besassen. Die Ideen der französischen Revolution fanden deshalb hier nur wenig Anhänger. Der überwiegende Teil besass an der Landsgemeinde und in den Ürteversammlungen Mitspracherechte, von denen man andernorts nur träumen konnte. Nidwalden lehnte in der Folge die Helvetische Verfassung ab, deren Bestimmungen ideell zwar zukunftsweisend waren, in der Realität aber für die meisten Landesbewohner einen politischen Rückschritt bedeuteten. Die Ablehnung musste Nidwalden am 9. September 1798 mit dem Niedermetzeln von über 400 Personen durch französische Truppen und der willkürlichen Zerstörung von mehreren hundert Gebäuden schwer bezahlen.

Die günstige geografische Lage des Kantons Nidwalden macht den Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftsträger. Der Vierwaldstättersee und die Berge ermöglichen im Sommer wie im Winter ein breites Freizeit- und Ferienangebot. Die Seegemeinden verfügen über eine Vielzahl von Wassersportmöglichkeiten und die Voralpen sind mit Bergbahnen gut erschlossen. Die Ausflugs- und Ferienziele sind bequem, schnell und individuell erreichbar. Sei es der Erlebnisberg Klewenalp, der Blumenberg Stanserhorn, der Titlisgletscher, die voralpine Region Bannalp, der mondäne Bürgenstock mit dem welthöchsten Aussenlift zur Hammetschwand oder die Sommerbobs auf Wirzweli.

Der Kanton Nidwalden offeriert eine Fülle von Naturschönheiten, Sportmöglichkeiten und Erlebnisangeboten. Mit dem Einbezug von lokalen Besonderheiten wie der Bähnli-Safari, der Glasi Hergiswil oder 'Schlafen im Stroh' werden Zeichen zur Umsetzung eines sanften Tourismus gesetzt.

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Quellen:
Swiss-Press.com    HELP.ch