Die Zahl der erlegten weiblichen Hirsche liegt kantonsweit um 119 Tiere unter der Abschussrichtzahl. Diese wurde aufgrund der Bestandesentwicklung gegenüber den Vorjahren leicht gesenkt (2025: 173 Tiere). Da für die Bestandesregulierung neben der Gesamtzahl der erlegten Hirsche insbesondere der Abschuss weiblicher Tiere entscheidend ist, ist in allen vier Jagdregionen des Kantons eine Nachjagd auf Hirsche erforderlich.
Nachjagd zur Vermeidung von Wildschäden
Aufgrund der mittels Zählungen erhobenen Bestandesentwicklung und der festgestellten Wildschäden werden im Rahmen der jährlichen Jagdplanung für jede der vier Jagdregionen Abschussrichtzahlen für Hirschwild festgelegt. Werden die definierten Sollzahlen pro Region nicht erreicht, findet eine Nachjagd auf Kahlwild (Kühe, Kälber und Schmaltiere) statt. Diese dient dazu, Schäden im Schutzwald und in der Landwirtschaft zu begrenzen. Dazu gehören beispielsweise Verbiss- und Schälschäden an Jungbäumen sowie Äsungs- und Trittschäden im Wiesland. Ausserdem trägt die Bestandesregulierung dazu bei, grössere Winterverluste in den räumlich begrenzten Winterlebensräumen zu vermeiden.
Die Nachjagd wird ab Anfang November durchgeführt, da die Hirsche dann allmählich in ihre Wintereinstände zurückkehren. Dort verursachen sie den grössten Teil der Wildschäden und können einfacher bejagt werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich diese Form der Nachjagd sowohl im Kanton Uri als auch in vielen anderen Kantonen bewährt hat.
Nachjagd beginnt voraussichtlich am 7. November
Die Nachjagd auf die 119 noch zu erlegenden weiblichen Hirsche beginnt voraussichtlich am Samstag, 7. November 2026, und wird anschliessend jeweils freitags und samstags fortgesetzt. Im Sinne einer effizienten Jagd kann die Nachjagd je nach Region und Situation bei Bedarf unterbrochen und später wieder aufgenommen werden. Die Jägerschaft wird per SMS über die jeweils geltenden Regelungen in den einzelnen Regionen informiert.
Details zur Hirschnachjagd pro Region
In der Region 1 (Seelisberg bis Attinghausen) wurden während der Hochwildjagd 48 Hirsche erlegt (2025: 42). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 23 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 27). Dafür wird auch das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock geöffnet.
In der Region 2 (Sisikon bis Schattdorf und Schächental) wurden während der Hochwildjagd 72 Hirsche erlegt (2025: 64). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 35 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 53). Dafür werden Teilgebiete der kantonalen Jagdbanngebiete Alplen, Riemenstalden und Oberalp (Schächental) geöffnet.
In der Region 3 (Erstfeld bis Göschenen) wurden während der Hochwildjagd 100 Hirsche erlegt (2025: 84). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 51 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 72). Dafür werden das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Fellital sowie ein Teilgebiet des kantonalen Jagdbanngebiets Alp Gnof (Maderanertal) geöffnet.
In der Region 4 (Ursern) wurden während der Hochwildjagd 27 Hirsche erlegt (2025: 28). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund zehn weibliche Tiere erlegt werden (2025: 21).
In der Region 4 (Ursern) wurden während der Hochwildjagd 27 Hirsche erlegt (2027: 28). Hier sollen nach Möglichkeit noch etwa 10 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 21).
Die Ergebnisse der Gäms- und Rehjagd liegen erst vor, wenn die Abschusskarten der Jägerinnen und Jäger eingegangen und ausgewertet sind. Im Gegensatz zu den Hirschabschüssen müssen die Gäms- und Rehabschüsse nicht vorgewiesen werden. Sie werden von der Jägerschaft in einem Abschussbüchlein eingetragen.



