Pressemitteilung
Beschwerde gegen Radio Fréquence Jura abgewiesen

26.10.2026 | 15:20 Uhr | Schweizer Presserat

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26.10.2026, Bern (ots) - Parteien: X. c. "Radio Fréquence Jura".

Themen: Satire / Wahrheitssuche / Trennung von Fakten und Kommentar / Anhören bei schweren Vorwürfen / Menschenwürde

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat ist auf die Beschwerde gegen die wöchentliche Kolumne "On a marché sur la tête" eingetreten. Die Kolumne widmet sich aktuellen Themen und wird morgens auf "Radio Fréquence Jura" ausgestrahlt. Auch wenn der Autor ein Humorist ist, gelten für die Kolumne die berufsethischen Pflichten. Die Satire geniesst zwar - wie die Karikatur - grosse Freiheit: Sie darf die Wirklichkeit in der Form überzeichnen und verzerren. Sie muss aber auf einem "wahren Kern" beruhen und darf nicht frei erfunden sein. Die beanstandete Kolumne befasste sich mit diskriminierenden Nachrichten in einer Gruppe von Lausanner Polizisten sowie mit dem Tod zweier junger Rollerfahrer, die von Polizisten verfolgt worden waren. Nach Ansicht des Presserats greift sie damit ein reales Tagesgeschehen auf, das grosse Betroffenheit ausgelöst hatte. Der wahre Kern ist klar erkennbar. Die Vorwürfe, die Kolumne vermittle eine zu einseitige oder zu sarkastische Sicht, weist der Presserat zurück. Er kommt zudem zum Schluss, dass die Kritik an den beruflichen Fähigkeiten der Polizisten deren Würde nicht verletzt. Die Überzeichnung bleibt innerhalb der weiten Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit, die für Satire gelten.

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