31.08.2026, Bern - Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) bewilligt zeitlich und mengenmässig begrenzte Bezüge aus Pflichtlagern für Proteinträger zu Futterzwecken. Der
Import der Protein-Futtermittel ist wegen des Niedrigwassers auf Rhein und Donau seit Wochen stark eingeschränkt. Erschwerend hinzu kommt, dass wegen der
anhaltenden Trockenheit weniger Raufutter verfügbar ist. Die Bezüge aus den Pflichtlagern stellen die Versorgung sicher.
Der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, hat für Proteinträger zu Futterzwecken ab 1. September 2026 eine temporäre Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bewilligt. Damit dürfen bis spätestens Ende Februar 2027 maximal 20% (fast 16’000 Tonnen) der Gesamtmenge aus den Pflichtlagern bezogen werden.
Sollte sich die Situation weiter verschlechtern, kann Departementschef Guy Parmelin per Verordnung die gesamte Menge der Pflichtlager für Bezüge freigeben. Insgesamt haben die Pflichtlager für Protein-Futtermittel, die wie alle Pflichtlager im Besitz der Unternehmen sind, eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten als Zielvorgabe.
Auf dem Weltmarkt sind derzeit genügend Proteinträger verfügbar. Der Engpass liegt bei den Transportwegen durch Europa und in die Schweiz. Für die Schweiz sind Rhein und Donau von zentraler Bedeutung. Dadurch, dass auch andere Güter nun seit Wochen stärker über Strasse und Schiene transportiert werden, schaffen es derzeit die Schweizer Importeure nicht, genügend Proteinträger zu Futterzwecken zu importieren. Bei den anderen lebenswichtigen Gütern ist die Versorgung der Schweiz derzeit sichergestellt.
Von Importen abhängig
Proteinträger sind eiweissreiche Bestandteile von Tierfutter. Von besonderer Bedeutung ist Sojaschrot, bei dem die Schweiz fast vollständig auf Importe angewiesen ist. Sojaschrot entsteht bei der Gewinnung von Sojaöl als Rückstand der Verarbeitung von Sojabohnen.
Für die Tierfütterung wird Sojaschrot weiterverarbeitet. Proteinträger werden von Futtermittelherstellern mit Getreide und weiteren Komponenten zu Mischfutter verarbeitet oder den Futterrationen zugemischt. Sie werden insbesondere eingesetzt in der Rindvieh-, Schweine-, und Geflügelhaltung.
Bereits während des Rhein-Niedrigwassers 2018 wurde eine temporäre Bedarfsdeckungsunterschreitung bei Pflichtlagern für proteinhaltige Futtermittel vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung bewilligt. Bezüge waren schliesslich nicht nötig, weil sich die Versorgungslage rasch wieder entspannt hatte.
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Zur Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) gehören im Kern 250 ernannte WL- Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Behörden sowie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). WL-Massnahmen dienen der Vorbeugung oder der Bewältigung einer schweren Mangellage an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. An der Spitze der WL steht der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL). Er ist zugleich Direktor des Bundesamtes.
In der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) arbeiten Wirtschaft und Staat eng zusammen. Fachleute aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen bringen ihre praktische Erfahrung und ihre Expertise ein. Die Verwaltung komplettiert diese mit eigenen Ideen sowie den politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Gemeinsam entwickelt die WL effektive, praxistaugliche und auf den bestehenden Strukturen der Wirtschaft aufbauende Massnahmen zum Umgang mit schweren Mangellagen. Über ihren Einsatz entscheidet der Bundesrat.
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In der Regel setzt die WL zur Bewältigung einer Mangellage beim Angebot an. Pflichtlagerfreigaben, Importförderung oder Exportbeschränkungen stärken die Angebotsseite. Nachfragelenkung ist ebenfalls möglich. In Frage kommen beispielsweise die Kontingentierung von Strom für Grosskunden und die Rationierung von Treibstoff oder Nahrungsmitteln. Alle Eingriffe in den Markt sind befristet.
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