Pressemitteilung
Faire Entlöhnung und soziale Sicherheit für Kulturschaffende

20.10.2026 | 14:37 Uhr | Schweizerischer Städteverband

Schweizerischer Städteverband Bildrechte: Schweizerischer Städteverband

20.10.2026, Bern (ots) - Kultur trägt wesentlich zur Attraktivität, wirtschaftlichen Dynamik und dem sozialen Zusammenhalt der Städte bei. Entsprechend wichtig für sie sind gute Rahmenbedingungen für Kulturschaffende: faire Entlöhnung und ausreichende soziale Absicherung. Mit ihrem Positionspapier legen der Schweizerische Städteverband (SSV) und die Städtekonferenz Kultur (SKK) eine Grundlage für konkrete Verbesserungen vor und laden Städte, Kantone und den Bund dazu ein, ihr Engagement politisch zu unterstützen.

Städte sind kulturelle Zentren: Rund 75% der Kulturinstitutionen befinden sich im urbanen Raum und die Städte subventionieren rund die Hälfte aller öffentlichen Kulturfinanzierung der Schweiz. Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ist für sie von besonderer Bedeutung. Mit dem Positionspapier " Faire Entlöhnung und soziale Sicherheit für die Kulturschaffenden" des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Städtekonferenz Kultur (SKK) zeigen die Städte auf, wie die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessert werden können. Faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlöhnung und eine gute soziale Absicherung sind nicht nur notwendig, um die Kontinuität des Kulturschaffens zu sichern, sondern auch, um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden zu gewährleisten. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen übernehmen die Städte Verantwortung, stärken ihre Vorreiterrolle und setzen zugleich Impulse für Anpassungen auf den anderen Staatsebenen.

Im Rahmen ihres Handlungsspielraums und ihrer finanziellen Möglichkeiten ergreifen Städte bereits heute verschiedene Massnahmen, um Kulturschaffende zu unterstützen. Bei der Projektförderung können jedoch in Zukunft Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge verbindlich berücksichtigt und Subventionen an Institutionen an faire Arbeitsbedingungen geknüpft werden. Zudem können Städte Kulturschaffende gezielt über ihre Rechte informieren. Für eine nachhaltige Verbesserung braucht es jedoch gemeinsame Anstrengungen auf allen Staatsebenen. Da die Kantone 40% der öffentlichen Kulturfinanzierung der Schweiz tragen, ist es besonders wichtig, dass auch sie entsprechende Massnahmen übernehmen.

Bundesgesetzgebung für Kulturschaffende weiterentwickeln

Die Städte setzen sich zudem für eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung ein, um die für den Kultursektor charakteristischen atypischen Laufbahnen besser anzuerkennen. Konkret geht es um längere Fristen zum Schliessen von Beitragslücken in der Altersvorsorge (AHV) und eine Senkung der Eintrittsschwelle des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Daneben fordern die Städte eine Anpassung des Sozialversicherungsrechts, um Beiträge zur beruflichen Vorsorge, Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung für Selbstständige zu sichern.

Pressekontakt:

Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation
medien@staedteverband.ch
031 356 32 44

Léa Pacozzi, Geschäftsführerin Städtekonferenz Kultur
lea.pacozzi@staedteverband.ch
031 356 32 45

20.10.2026 | 14:37 Uhr | von Schweizerischer Städteverband

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Über Schweizerischer Städteverband

Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.

Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.

Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.

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