Das BVGer kommt zum Schluss, dass die von Swisscom beim Glasfaserausbau ursprünglich eingesetzte Punkt-zu-Multi-Punkt (P2MP) Bauweise weder gegen das Wettbewerbsrecht verstösst noch die Voraussetzungen für die von der WEKO verfügten Massnahmen erfüllt sind. Gemäss dem BVGer hat Swisscom in dem von der WEKO abgegrenzten Markt keine marktbeherrschende Stellung und kann daher das Kartellrecht nicht verletzt haben.
Effiziente Bauweise für einen raschen Ausbau in der ganzen Schweiz
Swisscom ist überzeugt, dass die beim Glasfaserausbau ursprünglich eingesetzte und nun vom BVGer bestätigte Punkt-zu-Multi-Punkt-Bauweise (P2MP) zukunftsgerichtet ist. Sie ermöglicht einen raschen und kosteneffizienten Ausbau von Glasfaseranschlüssen in der Schweiz. Darüber hinaus ist die P2MP-Bauweise beim FTTH-Ausbau in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, regulatorisch akzeptiert und kartellrechtskonform. Das BVGer hat damit auch in der Schweiz die P2MP-Bauweise als wettbewerbskonform beurteilt.
Rascher Ausbau der Schweiz mit Glasfaser
Unabhängig vom Urteil führt Swisscom den Glasfaserausbau mit hohem Tempo weiter. Neue Anschlüsse werden vorläufig in der von der WEKO-Verfügung geforderten Punkt-zu-Punkt- Bauweise (P2P) realisiert. Ziel von Swisscom bleibt, möglichst viele Haushalte und Unternehmen in der Schweiz mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Der Ausbau moderner digitaler Infrastrukturen ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz.
Verfahren läuft seit 2020
Die WEKO eröffnete im Dezember 2020 eine Untersuchung zur beim Glasfaserausbau eingesetzten P2MP-Bauweise. Gleichzeitig wurden vorsorgliche Massnahmen angeordnet, welche die Inbetriebnahme neuer P2MP-Anschlüsse weitgehend untersagten. Im Dezember 2023 stellte die WEKO fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, und verhängte eine Busse von CHF 18 Mio. Swisscom erhob gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, die nun gutgeheissen wurde.
Swisscom wird das vorliegende Urteil im Detail prüfen und die möglichen Auswirkungen auf den weiteren Glasfaserausbau analysieren. Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bleibt unverändert.
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