17.01.2024, Nachdem bereits im Herbst letzten Jahres die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
Ständerates den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben hat,
unterstützt jetzt auch die Schwesterkommission des Nationalrates die Vorstösse. Die
Standortkantone und die ganze Branche freuen sich über den Entscheid, welcher ein wichtiges
Zeichen setzt für die Erhaltung der Selbstversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker. Der
Gesetzgebungsprozess für eine konkrete Lösung nach Ablauf der bisherigen Massnahmen ab 2026
kann nun gestartet werden.
Die WAK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2024 den beiden
Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben. Sie folgt damit ihrer
Schwesterkommission im Ständerat. Die beiden Initiativen fordern die Erhaltung des
Selbstversorgungsgrades mit Schweizer Zucker auf dem aktuellen Niveau. Mit diesem Entscheid wird
die Voraussetzung geschaffen, um innovative, nachhaltige Lösungen für die Zuckerwirtschaft ab 2026
zu finden und die Landesversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker zu sichern. Die Branche
nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis und bedankt sich bei den Initianten, den Kantonen
Thurgau und Bern, sowie den Standortgemeinden der Fabriken, Frauenfeld und Aarberg. «Wir
schätzen das positive Zeichen der Politik sehr und freuen uns, dass der Handlungsbedarf erkannt
wurde.», so der Präsident des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer, Martin Flury
und meint weiter «eine Abhängigkeit der Schweiz bei der Zuckerversorgung vom Ausland würde –
just in einer Zeit geopolitischer Unruhe – zum unkalkulierbaren Risiko.»
Handlungsbedarf
erkannt – Branche bietet Hand für pragmatische Lösungen
Mit der gesetzlichen
Verankerung der Einzelkulturbeiträge und des Grenzschutzes für Zucker hat das Parlament im Jahr
2021 ein starkes Zeichen für die gesamte einheimische Zuckerbranche gesetzt. Über 3800
Zuckerrübenpflanzerinnen und -pflanzer und die über 300 Beschäftigten in den Zuckerfabriken haben
so bis ins Jahr 2026 verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erhalten. Auch die
agronomischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, hin zu ökologischeren Anbauweisen konnten
fortgeführt werden. Die erwähnten Massnahmen laufen 2026 aus.
Diese zeitliche Befristung
der Massnahmen, Einzelkulturbeitrag (EKB) und Grenzschutz, war auch ein Kompromiss mit der
Lebensmittelindustrie. Jetzt gilt es, diese Massnahmen sinnvoll zu verlängern. Der EKB und der
Grenzschutz sind über das Jahr 2026 hinaus so auszugestalten, damit der Rübenanbau attraktiv
bleibt und die Anbaufläche wieder gesteigert werden kann. Parallel zu diesen Massahmen gehören
Forschungsprogramme bezüglich der Entwicklung resistenter Rübensorten, die Forschung
neuartiger, ökologischer Anbauarten und die Entwicklung nachhaltiger Dünge- und
Schädlingsbekämpfungsmethoden. Mit diesem positiven politischen Entscheid können jetzt die
notwendigen Rahmenbedingungen und finanziellen Ressourcen geschaffen werden.
Auskunft für Medienschaffende:
Martin Flury, Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer, Telefon 079 720 89 51
Martin Rufer, Schweizer Bauernverband, Telefon 078 803 45 54
Andreas Blank, Schweizer Zucker AG, Telefon 079 334 35 26
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ) wurde im Jahr 1991 als Dachorganisation der Schweizer Rübenpflanzer von der Westschweizerischen Vereinigung der Zuckerrübenpflanzer (WVZ) und der Ostschweizerischen Vereinigung für Zuckerrübenbau (OVZ), gegründet.
Ziel dieser Gründung war es, mit einer nationalen Organisation eine flächendeckende Interessenvertretung gegenüber Behörden und Vertragspartnern zu gewährleisten und gegen aussen eine einheitliche Haltung zu vertreten. 2019 fand eine Reorganisation des Verbandes statt. Seither sind alle Zuckerrübenproduzenten direkt Mitglied beim SVZ. Seit der Reorganisation von 2019 und der Verlagerung der politischen und organisatorischen Aktivitäten auf den SVZ als nationale Dachorganisation hatten die OVZ und die WVZ nur noch wenige Aufgaben und beschlossen im März 2023 eine vollständige Fusion durch Absorption in den SVZ.
Der SVZ bezweckt die Förderung des Zuckerrübenbaus und dessen Wertschöpfung. Es handelt sich um einen Verein im Sinne von ZGB 60 ff.
Wir vertreten die Interessen aller Zuckerrübenpflanzer in der Schweiz. Wir setzen uns für verlässliche marktwirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen ein, welche eine nachhaltige Zuckerrübenproduktion erlauben. Die Kultur der Zuckerrüben ist als Betriebszweig rentabel und stellt ein wichtiges Standbein für jeden Betrieb dar. Wir pflegen einen offenen Dialog innerhalb sämtlicher Gremien unseres Verbands und sehen uns als Anlaufstelle für jeden Zuckerrübenpflanzer. Wir arbeiten eng mit der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau und mit der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG zusammen und sorgen für einen konstruktiven Informationsfluss. Wir fördern den Dialog mit Marktpartnern und Behörden und bringen die Anliegen der Zuckerrübenproduzenten aktiv an den entsprechenden Stellen ein. Wir kommunizieren den ökologischen und sozialen Mehrwert von in der Schweiz produziertem Zucker sowie seinen wichtigen Beitrag an die Ernährungssicherheit. Wir setzen unser Logo in Tat um: Die Schweizer Zuckerrübe ist im Kommen – wir unterstützen sie dabei!
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.